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Geldstrafe wegen Forenbeitrag |
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geschrieben am: 21.02.2003 um 20:11 Uhr
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Ironischer Forenbeitrag gerät zur Realsatire
Geldstrafe wegen Billigung von Terroranschlägen
6.1.2003 - Wer in einem Online-Forum mit ironischer Absicht das Gegenteil von dem sagt, was er meint, muss damit rechnen, dass ihm seine Aussage wörtlich ausgelegt wird und sich dafür vor Gericht verantworten.
Ein Diskussionsbeitrag im Forum des Online-Magazins "Telepolis" könnte einen Nutzer teuer zu stehen kommen. In der Diskussion ging es um einen Bericht zu einem Massaker der afghanischen Nordallianz an einigen tausend Taliban-Gefangenen. Der Verfasser des Postings wendet sich gegen einen anderen Diskussionsbeitrag, der das vermeintliche Massaker gut heißt und deutet mit ironischem Unterton an, dass nach dieser Logik auch die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen seien.
Diese Ironie mochte die Staatsanwaltschaft Münster jedoch nicht nachvollziehen. Sie wirft dem Verfasser vor, 'zumindest billigend in Kauf genommen' zu haben, dass der 'unbefangene Leser' seine 'Äußerungen als Billigung der Terroranschläge' verstehen könnte. Dies sei jedoch strafbar.
Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Verfasser des Beitrags eine Geldbuse von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Da dieser widersprach, steht für diese Woche nun eine mündliche Verhandlung an.
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"Autor" |
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geschrieben am: 21.02.2003 um 20:17 Uhr
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. Geändert am 08.12.2003 um 05:44 Uhr von Schnee-mann |
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"Autor" |
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geschrieben am: 21.02.2003 um 21:42 Uhr
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Hy!
Immer steckt dieser Terror-Leute hintergittern.
Sorry aber is meine meinung.
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"Autor" |
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geschrieben am: 21.02.2003 um 21:51 Uhr
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kinder sind erst ab 12 strafmündig |
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"Autor" |
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geschrieben am: 21.02.2003 um 23:42 Uhr
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Ich meine für sowas ist doch auch der betreiber des forums zuständig.
Und sowas sollte man nicht so ernst sehen, weil wenn man durch eine unüberlegte aussage (ok, wenn das so war wie es oben steht gehört es nicht zur feinen sitte und ich bin auch strikt gegen sowas) zu sowas verdonnert wird, dann isses schon richtig aber wenn sie mit sowas schon anfangen, dann kann man sich nicht mal mehr über die politik beschweren. Meinungsfreiheit ist für sowas wohl ein fremdwort. Wenn derjenige sodenkt, dann isses doch egal, weil wieviel menschen haben nicht denselben gedanken oder die selbe einstellung.
In anderen Ländern dürfen Tyrannen regieren und bei uns ist die meinungsfreiheit schon strafbar??
Mein Fazit: Ihm geschiet es recht (wer sowas schreibt is selbst schuld) aber der deutsche staat soll nicht überall so tief bohren. |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 12:46 Uhr
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 13:27 Uhr
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 17:39 Uhr
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Strafmündigkeit beginnt mit 14 --->
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 19:09 Uhr
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ich wart bloß biss s tschäddn verboten wird...
[rot]Freedom? There ainŽt no Fuc*inŽ Freedom!
Oi! |
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 20:25 Uhr
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sorry, console, du hast recht.
weiss auch net was ich da im kopf hatte. Geändert am 22.02.2003 um 20:30 Uhr von steinwolf |
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 20:37 Uhr
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Ähm ... übrigens wurde der Mann vollkommen freigesprochen, da festgestellt wurde, dass die Ironie klar erkennbar ist ...
Die Meldung ist von Anfang Januar, die komplette Story mit dem Ergebnis der Verhandlung ist eben auf Telepolis nachzulesen.
Also keine Angst vor Ironie ... und am besten solche Melungen an der Quelle nachlesen, das ist immer besser.
DH |
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 20:43 Uhr
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lacht...problem ist nur, wer versteht hier alles ironie ??
selbst wenn du satire drüber schreibst, hast du noch probleme |
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"Autor" |
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geschrieben am: 22.02.2003 um 20:45 Uhr
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[i]wieder ein beispiel für die meinungsfreiheit in diesem lande |
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"Autor" |
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geschrieben am: 24.02.2003 um 00:22 Uhr
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:-p Geändert am 24.02.2003 um 00:25 Uhr von Cicero |
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"Autor" |
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geschrieben am: 24.02.2003 um 11:08 Uhr
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Genau ...
... wer versteht Satire, Sarkasmus und Ironie? Angesichts dessen, was hier vor Kurzem zensiert wurde, nicht einmal der "Rat der Ältesten". Ob diese Tatsache schlussendlich einen Lachsmilie verdient und nicht einen solchen, der bitterlich weint, scheint der zentrale Diskussionspunkt zu sein.
Zabia hatte genau diesen Beitrag schon einmal offen dargelegt ... Letztendlich verkannte auch sie die eigentliche Pinte dieses "Witzes": Er wurde freigesprochen! Angesichts der schnellen Anklagen deutscher Staatsanwälte und hypernervöser Nachbarn, ist es nicht einmal mehr rufschädigend, wegen Kindesmißbrauch vor Gericht zu stehen, sofern man freigesprochen wird.
Solange die Op's auch weiterhin nach dem "Wer mit mir schläft, wird einer ..."- Verfahren ausgewählt werden, sprich via der typischen Vetternwirtschaft und nicht nach eindeutigen Qualitätserörterungen, werden nicht nur 'unbefangene Leser' sondern auch 'unbefangene Moderatoren' dafür sorgen, dass das Lexem 'unbefangen' an sich bald eine neue Bedeutung erhält.
Toni |
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