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Strafgesetzbuch §80

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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:26 Uhr   
[i][b]Strafgesetzbuch §80:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublick Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

[...]
mit der bewussten Duldung der [u]Einbeziehung des deutschen Luftraums[/u] und deutschen Hoheitsgebietes in die Führung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges stünde jede deutsche regierung vor dem Abgrund des Verfassungsbuchs.


-Supporter-
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Nutzer: DieMumie
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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:39 Uhr   
(zitat)[i][b]Strafgesetzbuch §80:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublick Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

[...]
mit der bewussten Duldung der [u]Einbeziehung des deutschen Luftraums[/u] und deutschen Hoheitsgebietes in die Führung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges stünde jede deutsche regierung vor dem Abgrund des Verfassungsbuchs.


-Supporter-(/zitat)

das mit dem luftraum find ich trotzdem ok
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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:40 Uhr   
aber war nciht davon die rede das Deutschland sich nicht einmischt und es auch nicht darf!!!
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Nutzer: Niala
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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:40 Uhr   
[i] Das find ich nicht gut den jetzt helfen wir BUSH

Entweder Ja oder Nein

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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:44 Uhr   
außerdem verstößt die regierung gegen dasd Grundgesetz!!
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Nutzer: Gast_Morgenblüte
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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:44 Uhr   
Die sogenannte Einbeziehung des deutschen Luftraums ist Bestandteil eines Bündnisvertrages und somit verpflichtet es Deutschland zu dieser Stellungnahme.

So leistet Deutschland wenigstens einen kleinen Beitrag für die Befreiung des irakischen Volkes.
In meinen Augen ein viel zu kleiner Beitrag!!!
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geschrieben am: 20.03.2003    um 14:56 Uhr   
in der Charta der Vereinigten Nationen (UN-Charta)steht:

Die Organisation und ihre Mitglieder handeln 8...] nach folgenden Grundsätzen:

...Alle Mitglieder legen ihre internationalen streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale sicherheit und die gerechtigkeit(welche gerechtigkeit) nicht gefährdet werden.

....Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehung jede gegen die territoriale unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereibare Androhung oder Anwendung von gewalt...
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geschrieben am: 20.03.2003    um 18:24 Uhr   
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Nutzer: KosmosGIRL
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geschrieben am: 20.03.2003    um 19:07 Uhr   
[i][rot]Nehmen ma grad im Unterricht durch ..
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Nutzer: chefarzt
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geschrieben am: 21.03.2003    um 00:17 Uhr   
Wasa sollten wir denn machen wenn die trotz des verbotes durch unseren luftraum fliegen? Ihre Bomber über bewohnten Gebiet abschießen?? und was meinst du wo dann " ausversehen" auch ein paar Bomben hinfallen?!! Das mit dem Luftraum geht schon klar!
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Nutzer: Gast_Phoenix
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geschrieben am: 21.03.2003    um 06:34 Uhr   
Dem Grundgesetz sind nur deutsche Bürger verpflichtet, und kein einziger Deutscher hat diesen Krieg vorbereitet.
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Nutzer: Gast_Morgenbluete
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geschrieben am: 21.03.2003    um 06:44 Uhr   
Das ist absoluter Quatsch.
Überleg doch mal selbst...dann könnte doch jeder Mensch mit einer anderen Staatsangehörigkeit gegen unsere Grundgesetze verstoßen.

Und nur mal ein Hinweis nebenbei...ohne die Amerikaner hätten wir nicht einmal unser Grundgesetz!!!
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Nutzer: boxy
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geschrieben am: 21.03.2003    um 09:20 Uhr   
Das stimmt nun wirklich nicht Phoenix.
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Nutzer: venus999
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geschrieben am: 21.03.2003    um 10:03 Uhr   
(zitat)Das stimmt nun wirklich nicht Phoenix.(/zitat)

[i]Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-
Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.[/i]

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Nutzer: venus999
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geschrieben am: 21.03.2003    um 10:16 Uhr   
(zitat)[b]Das ist absoluter Quatsch.[/b]
Überleg doch mal selbst...dann könnte doch jeder Mensch mit einer anderen Staatsangehörigkeit gegen unsere Grundgesetze verstoßen.

Und nur mal ein Hinweis nebenbei...ohne die Amerikaner hätten wir nicht einmal unser Grundgesetz!!!(/zitat)

politik studiert?

kleiner link von mir zum interessanten vertiefen
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Nutzer: Supporter
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geschrieben am: 21.03.2003    um 15:02 Uhr   
(zitat)[i][rot]Nehmen ma grad im Unterricht durch ..(/zitat)

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Nutzer: Gast_Phoenix
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geschrieben am: 21.03.2003    um 15:23 Uhr   
Boxy welche meiner beiden Aussagen stimmt nicht?
Venus war das jetzt für oder gegen meine Grundaussage? (Ich vermute: dafür, denn das Präambel der Verfassung sagt nichts anderes aus)
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Nutzer: venus999
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geschrieben am: 21.03.2003    um 17:44 Uhr   
(zitat)Boxy welche meiner beiden Aussagen stimmt nicht?
Venus war das jetzt für oder gegen meine Grundaussage? (Ich vermute: dafür, denn das Präambel der Verfassung sagt nichts anderes aus)(/zitat)

dafür, sorry

ist auch die (??? oder wirklich das, klär du mich mal auf, oder muss ich googeln gehn? ) präambel unseres grundgesetzes, schau doch mal den link von mir an ...
Geändert am 21.03.2003 um 17:46 Uhr von venus999

Geändert am 21.03.2003 um 17:48 Uhr von venus999
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Nutzer: venus999
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geschrieben am: 21.03.2003    um 17:51 Uhr   
(zitat)Boxy welche meiner beiden Aussagen stimmt nicht?
Venus war das jetzt für oder gegen meine Grundaussage? (Ich vermute: dafür, denn das Präambel der Verfassung sagt nichts anderes aus)(/zitat)

obwohl phönix
wenn ich die merkel immer so labern hör, muss ich mich fragen, ob ich ein dafür zu deiner gesamtaussage immer noch geben darf
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Nutzer: Gast_Phoenix
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geschrieben am: 21.03.2003    um 20:35 Uhr   
Ach komm, auf die Merkel hört doch eh keiner *grins
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Nutzer: venus999
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geschrieben am: 22.03.2003    um 22:48 Uhr   
(zitat)Ach komm, auf die Merkel hört doch eh keiner *grins(/zitat)

hä, was hast du gesagt?
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