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frage

Nutzer: Loridana
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geschrieben am: 23.03.2003    um 21:27 Uhr   
[rot] HeyzzzzZZZzzzz Leutz...

hab da mal ne frage....

ab wieviel jahren arf man vom gesetz her ne eigene wohnung haben...

z.b. wenn die eltern miete zahlen...mit 17 oder?

mfg

DaLoRi
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Nutzer: -Mad-
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geschrieben am: 23.03.2003    um 21:35 Uhr   
[i][blau]Hmm...wenn ich das richtig weiss hat das nich nur was mit Miete zahln zu tun, sondern auch mit der Erlaubnis der Eltern und [b]wer[/b] als Mieter im Mietvertrag steht...
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 23.03.2003    um 21:36 Uhr   
Rein theoretisch kann ich einen Säugling als Hauptmieter anmelden.
Einen Mietvertrag kann er/sie aber erst als mündiger Bürger unterschreiben.

Das Problem ist die elterliche Aufsichtspflicht.

Wenn ich als Elternteil der Ansicht bin, mein Kind ist reif genug, allein zu leben, darf ich das Kind allein wohnen lassen. Solang nichts passiert. Dann kanns sein, daß das gericht zur Ansicht kommt, daß das Kind doch nicht reif genug war, und dass ich die falsche Entscheidung getroffen hab.

Deine Frage müsste lauten:
Halten meine Eltern ich für alt genug, daß ich allein wohnen kann?
Haben sie genug geld, daß sie mir eine eigene Wohnung zahlen können?
Bin ich alt genug, allein zu leben?
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Nutzer: -Mad-
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geschrieben am: 23.03.2003    um 21:40 Uhr   
(zitat)Rein theoretisch kann ich einen Säugling als Hauptmieter anmelden.(/zitat)

[i][blau]Das stimmt so auch net ganz Kein Vermieter wird einen Mietvertrag unterschreiben lassen, ohne sich vorher nicht auch davon überzeugt zuhaben, das die Miete auch "eintrifft" und wenn man einen Säugling oder Minderjährigen als Hauptmieter einträgt, ist er auch der einzige von dem man seine Miete fordern kann, das wird wohl keiner machen
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