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HELP!!!

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geschrieben am: 01.04.2003    um 20:47 Uhr   
Hi!
Ich weiß ist en bissel viel aber wäre nett wenn ihr mir trotzdem helfen würdet!
Wisst ihr was in die Lücken kommt?

Blockade/ Charta/ Sicherheitsrat/ legitim/ Krieg/ Völkerbundes/ Gewalt/ Recht/ Pflicht/ friedensschaffende/ Wirtschaftsembargo/ Selbstverteidigung/ Verhandlungen/ militärisches/ Wiederherstellung/ Militäraktion/ Zwangsmaßnahmen/ Angreifer

1945 wurden die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation der Völkerbundes gegründet. Die _ _ _ _ der Vereinten Nationen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, jede Anwendung oder Androhung von _ _ _ _ gegen andere Staaten zu unterlassen. Und in schmerzlicher Erinnerung an die Ohmacht des _ _ _ _ schufen die Vereinten Nationen erstmals im Völkerrecht die Möglichkeit, wirksame Maßnahmen gegen die UN-Charta verstoßen und den Frieden gebrochen haben oder die Sicherheit der Welt gefährden. Dazu zählt in erster Linie politische Maßnahmen (z.B. _ _ _ _) und Zwangsmaßnahmen ( z.B. eine _ _ _ _, ein _ _ _ _), im äußersten Fall aber auch _ _ _ _ Eingreifen. Damit ist eine neue Bewertung von Krieg und militärischer Gewalt in das Völkerrecht gekommen: zum einen ist _ _ _ _ zwischen Staaten als Mittel der Politik endlich verboten und gerächt, zum anderen aber wird die Anwendung militärischer Gewalt unter zwei Voraussetzungen erlaubt:

~ zur _ _ _ _ gegen einen Angreifer, allein oder gemeinsam mit Verbündeten;
~ zur _ _ _ _ der Friedens, wenn der _ _ _ _ der Vereinten Nationen, also das entscheidende Gremium der Völkergemeinschaft der Erde, einhellig der _ _ _ _ beschließt, um gegen einen Staat vorzugehen, der einen Krieg angefangen hat und als entlarvt worden ist.

Den Vereinten Nationen wurde also von allen Mitgliedstaaten die _ _ _ _ übertragen, den Weltfrieden zu sichern, und es wurde ihnen zugleich das _ _ _ _ erteilt, diese Aufgabe notfalls mit Gewalt zu erfüllen. Zum erstenmal in der Geschichte der Menschheit ist nun völkerrechtlich anerkannt worden, dass militärische Maßnahmen der Völkergemeinschaft gegen einen Angreifer _ _ _ _, also gewissermaßen ein „gerechter“ Krieg sind. Die von den Vereinten Nationen legitimierten und ihrem Auftrag durchgeführten _ _ _ _ gegen einen Friedensbrecher werden ihrem Zweck nach „_ _ _ _ Maßnahmen“ genannt.
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Nutzer: -Nimbus-
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:11 Uhr   
[i][schwarz]... 1945 wurden die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation der Völkerbundes gegründet. Die [blau][u]Charta[/blau][/u] der Vereinten Nationen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, jede Anwendung oder Androhung von [blau][u]Gewalt[/blau][/u] gegen andere Staaten zu unterlassen. Und in schmerzlicher Erinnerung an die Ohmacht des [blau][u]Völkerbundes[/blau][/u] schufen die Vereinten Nationen erstmals im Völkerrecht die Möglichkeit, wirksame Maßnahmen gegen die UN-Charta verstoßen und den Frieden gebrochen haben oder die Sicherheit der Welt gefährden. Dazu zählt in erster Linie politische Maßnahmen (z.B. [blau][u]Verhandlungen[/blau][/u]) und Zwangsmaßnahmen ( z.B. eine [blau][u]Blockade[/blau][/u], ein [blau][u]Wirtschaftsembargo[/blau][/u]), im äußersten Fall aber auch [blau][u]militärisches[/blau][/u] Eingreifen. Damit ist eine neue Bewertung von Krieg und militärischer Gewalt in das Völkerrecht gekommen: zum einen ist [blau][u]Krieg[/blau][/u] zwischen Staaten als Mittel der Politik endlich verboten und gerächt, zum anderen aber wird die Anwendung militärischer Gewalt unter zwei Voraussetzungen erlaubt:

~ zur [blau][u]Selbstverteidigung[/blau][/u] gegen einen Angreifer, allein oder gemeinsam mit Verbündeten;
~ zur [blau][u]Wiederherstellung[/blau][/u] der Friedens, wenn der [blau][u]Sicherheitsrat[/blau][/u] der Vereinten Nationen, also das entscheidende Gremium der Völkergemeinschaft der Erde, einhellig der [blau][u]Militäraktion[/blau][/u] beschließt, um gegen einen Staat vorzugehen, der einen Krieg angefangen hat und als entlarvt worden ist.

Den Vereinten Nationen wurde also von allen Mitgliedstaaten die [blau][u]Pflicht[/blau][/u] übertragen, den Weltfrieden zu sichern, und es wurde ihnen zugleich das [blau][u]Recht[/blau][/u] erteilt, diese Aufgabe notfalls mit Gewalt zu erfüllen. Zum erstenmal in der Geschichte der Menschheit ist nun völkerrechtlich anerkannt worden, dass militärische Maßnahmen der Völkergemeinschaft gegen einen Angreifer [blau][u]legitim[/blau][/u], also gewissermaßen ein „gerechter“ Krieg sind. Die von den Vereinten Nationen legitimierten und ihrem Auftrag durchgeführten [blau][u]Zwangsmaßnahmen[/blau][/u] gegen einen Friedensbrecher werden ihrem Zweck nach „[blau][u]friedensschaffende[/blau][/u] Maßnahmen“ genannt.


cya euer Nim
Geändert am 01.04.2003 um 22:14 Uhr von -Nimbus-
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:15 Uhr   
........

....., einhellig der Zwangsmaßnahmen beschließt, um ... ???
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:17 Uhr   
............

......., einhellig der Militäraktion beschließt, um ..???
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:17 Uhr   
(zitat)........

....., einhellig der Zwangsmaßnahmen beschließt, um ... ???(/zitat)


[i][schwarz]... *Achselzuck* ... Hab "Militäraktion" genommen ...


cya euer Nim
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:18 Uhr   
nee..... bitte etwas mehr anstrengen..ggg
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Nutzer: -Nimbus-
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:18 Uhr   
(zitat)............

......., einhellig der Militäraktion beschließt, um ..???(/zitat)


[i][schwarz]... Machs besser ... Faulpelz :-p ... Außerdem fehlt die 18.te Lücke ...


cya euer Nim
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geschrieben am: 01.04.2003    um 22:22 Uhr   
[i][schwarz].... Und in schmerzlicher Erinnerung an die Ohmacht des _ _ _ _ schufen die Vereinten Nationen erstmals im Völkerrecht die Möglichkeit, wirksame Maßnahmen gegen die UN-Charta verstoßen und den Frieden gebrochen haben oder die Sicherheit der Welt gefährden ....


... Egal was man da z.B. einsetzt der Satz ist grammatikalisch nicht korrekt ...


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geschrieben am: 02.04.2003    um 15:00 Uhr   
ah ja
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