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wer hat so erfahrungen mit der polizei |
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geschrieben am: 25.02.2004 um 21:39 Uhr
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so habe heute nen blauen brief von den bullen bekommen nun meine frage ich muss auf das revier in mein heimatkaff aber wohne zwecks arbeit in HH könnte mir da mal einer sagen ob man auch schriftlich seine aussage machen kann ( werde als beschuldigter vorgeladen) wenn ja gibt es dafür irgendein paragraph im gesetzbuch
schon ma danke |
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"Autor" |
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geschrieben am: 25.02.2004 um 23:11 Uhr
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(zitat)so habe heute nen blauen brief von den bullen bekommen nun meine frage ich muss auf das revier in mein heimatkaff aber wohne zwecks arbeit in HH könnte mir da mal einer sagen ob man auch schriftlich seine aussage machen kann ( werde als beschuldigter vorgeladen) wenn ja gibt es dafür irgendein paragraph im gesetzbuch
schon ma danke(/zitat)
gute frage ruf einfach ma an und frag direkt beim 1.FC Polenzia nach...
ich musste bisjetzt immer dahin wo se mich hinhaben wollten.. Geändert am 25.02.2004 um 23:11 Uhr von pavus_maximus |
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geschrieben am: 25.02.2004 um 23:18 Uhr
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da muss ich morgen sowieso anrufen aber wäre ganz gut wenn ich die mit nem paragraphen zu texten kann damit se mich ja net verarschen können |
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geschrieben am: 26.02.2004 um 00:18 Uhr
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Schau doch bei google nach gg |
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"Autor" |
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geschrieben am: 26.02.2004 um 10:56 Uhr
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hmmm... das kann ich dir nich sagen... keinen plan... aber schau die anzeige noch 'n paar ma durch, und vergleich die aussagen der "beamten". (auch auf kleinigkeiten achten wie rechtschreibfehler usw... die überschneiden sich teilweise [gleiche rechtschreibfehler, selber satzbau, ja teilweise sogar gleiche sätze usw...])
A.C.A.B. - all comic heros are bastards [*lol*]
Es geschehen noch Wunder, möchte man denken, wenn man den Ausführungen des "Hamburger Abendblatt" heute Glauben schenken darf. Anlaß für das Nachspiel war der Einsatz eines Berliner Polizeibeamten bei einer Demo wegen der Räumung des Wagenplatzes "Bambule" in Hamburg am 30. November 2002. Die Polizei in Berlin wird den Beamten entlassen müssen wenn das Urteil rechtskräftig wird, da er zu 14 Monaten haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt wurde.
Der Polizist hat dem 15jährigen Demonstranten "mit der Faust ins Gesicht und gegen die Brust (geschlagen) und malträtierte ihn mit mehreren Fußtritten im Bereich des Oberkörpers, der Hüfte, der Rippen und an den Schultern". Die Amtsrichterin fand dafür folgende Worte: "Er hat an dem Jungen seine Aggressionen abgelassen, ohne dafür eine Veranlassung zu haben." und "Solche Polizisten, die auf unschuldige Opfer einschlagen und eintreten, können wir in Deutschland nicht gebrauchen."
Sollte das Urteil rechtskräftig werde, muß der Beamte automatisch aus dem Polizeidienst entlassen werden. Yippieh! Interessant wäre da ja noch die Einheit gewesen, bestimmt 22. oder 23 Einsatzbereitschaft, denke ich mal. Und das alles, weil der Demonstrant ihm angeblich "bewusst Zigarettenrauch unter den Schutzhelm gepustet habe", aber das Gericht folgte indes der Aussage des Jugendlichen, die "uneingeschränkt glaubhaft" sein. Das Beispiel sollte Schule machen!
Geändert am 26.02.2004 um 10:56 Uhr von 101 |
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"Autor" |
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geschrieben am: 26.02.2004 um 10:57 Uhr
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nee hab ne weisse weste
sorry kann dir nit weiterhelfen |
Nicht jeder ist das, was er vorgibt zu sein. |
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geschrieben am: 26.02.2004 um 13:03 Uhr
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was hastn angestellt? |
Dove non c'e amore e perdono la strada diventa chiusa
Registriert seit: 26.10.2000
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geschrieben am: 26.02.2004 um 23:03 Uhr
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Die Aussage musst du persönlich machen. Es sei denn, du hast einen Anwalt. Der könnte das verhindern. Allerdings kommt es auf deinen speziellen Fall an und auf deine Position (Zeuge, Geschädigter ...). |
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"Autor" |
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geschrieben am: 27.02.2004 um 21:01 Uhr
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ich kann es schriftlich machen bekomme montag son protokoll zugeschickt normalerweise kann man sowas erst ab 18 machen aber bei mir haben se ne ausnahme gemacht
danke mami |
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