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Doppelte Brötchen!

Nutzer: 17er
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geschrieben am: 01.02.2005    um 19:02 Uhr   
hallo. ich habe mir heute beim bäcker brötchen geholt und dann zu hause fiel mir auf: 2 von denen waren so zusammengebacken worden. ihr kennt das wahrscheinlich.ich hab folgende frage:

Wenn ich jetzt zum bäcker gehe, und sage, ein Brötchen bitte und dann zeige ich auf eins was so zusammngebacken ist und die reisst das auseinander aber ich sag vorher: wieso reissen sie das auseinander? das ist doch 1 brötchen. ichw il das.
dann sagt die: nein das gilt als 2brötchen. wer kriegt dann recht vor gericht????
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Nutzer: Gast_unwichtig
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geschrieben am: 01.02.2005    um 19:04 Uhr   
[i][schwarz]Also ich bin kein Jurist... aber ich würde mal tippen, dass der Bäcker Recht bekommen würde, denn wenn du sagst du möchtest , dann könnte er dir auch 5 doppelte geben und net 10 einzelne Brötchen oder 10 doppelte....... aber Geld würde ich darauf net verwetten...
Geändert am 01.02.2005 um 19:05 Uhr von unwichtig
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Nutzer: 17er
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geschrieben am: 01.02.2005    um 19:06 Uhr   
aber man kann es auch so sehen, dass es ein großeß brötchen ist. es ist ja miteinander verbunden. also ist es doch eins oder nicht???
wenn ich ein brötchen wil dann will ich das auch. solen die geäfälligt nicht so zusammenbacken...
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Nutzer: MendeMC
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geschrieben am: 01.02.2005    um 19:10 Uhr   
ein brötchen gillt nur bis zu einer bestimmten masse,
ansonsten ist es ein doppeltes oder ein brot
Dove non c'e amore e perdono la strada diventa chiusa
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Nutzer: Gast_unwichtig
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geschrieben am: 01.02.2005    um 19:17 Uhr   
[i][schwarz]Und wer hätte im Endeffekt Recht?
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Nutzer: Biro
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geschrieben am: 01.02.2005    um 20:28 Uhr   
recht hätte der bäcker, wenn in seinen preis-infos besagtes brötchen vom namen her als doppeltes erkennbar wäre.
denn wenn da steht, doppeltes brötchen folgender preis.
dann ist es egal was du für ansichten hast über das brötchen.
es wird als doppeltes verkauft und nicht als einzelnes!
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Nutzer: smogman
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geschrieben am: 01.02.2005    um 21:43 Uhr   
wenn dieser fall tatsächlich zu zivilrechtlichen schritten führen würde, würde dieser auch genauso schnell wegen geringfügigkeit wieder fallengelassen werden
Geändert am 01.02.2005 um 21:44 Uhr von smogman
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Nutzer: taktloss!
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geschrieben am: 01.02.2005    um 22:52 Uhr   
seit dem 14.jahrhundert produzieren die bauern immer weniger für den eigenbedarf sondern werden nachungslieferanten der rasch wachsenden städte ===>überproduktion an getreide ..,agrarkrise, im midddelalter so tille jezt ein brötchen
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Nutzer: taktloss!
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geschrieben am: 01.02.2005    um 22:54 Uhr   
was ist nachung dumm und taktlos zu gleich nahrung
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Nutzer: VirtualVortex
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geschrieben am: 01.02.2005    um 23:10 Uhr   
(zitat)wenn dieser fall tatsächlich zu zivilrechtlichen schritten führen würde, würde dieser auch genauso schnell wegen geringfügigkeit wieder fallengelassen werden(/zitat)


falsch! bei [b]strafrechtlichen[/b] prozessen können verhandlungen wegen mangelndem öffentlichen interesse fallen gelassen werden...

[b]zivilprozesse[/b] können solange fortgeführt werden wie der kläger geld hat(außer der richter schließt revision eindeutig aus).


@17er: vom moralischen standpunkt aus betrachtet kann ich nur sagen dass man, auch wenn es gesetzlich gerechtfertigt wäre, für den gleichen preis nicht die doppelte leistung erwarten sollte.
gegenseitige rücksicht ist sicherlich nicht überall im grundgesetz explizit festgehalten - ferner ist sie direkt anzuordnen - jedoch sollte sie den charakter eines jeden maßgeblich prägen.
Geändert am 01.02.2005 um 23:12 Uhr von VirtualVortex
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Nutzer: smogman
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geschrieben am: 02.02.2005    um 11:42 Uhr   
hast recht hab ich total vergessen
aber wenn dann soll das verfahren bis zum BGH gehen und dann scheitern, damit hat man dann nen ordentlichen berg verfahrenskosten zu leisten....und alles für diesen sinnlosen scheiß
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Nutzer: Faffylein
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geschrieben am: 02.02.2005    um 16:03 Uhr   
[i][rot]lol, was fürn thema[/i][/rot]
God is a DJ and Life is like a Party..
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