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"Ausbildung" Arbeitgeber abmahnen?!?! |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 12:28 Uhr
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Moin.
Bei mir in der Ausbildung läuft zur Zeit einiges schief, mein Arbeitgeber will dass ich zich Überstunden schiebe, leiste Ausbildungsfremde Arbeiten usw.!
Habe heute mit nem Typen von der IHK gesprochen und der meinte ich sollte meinen Ausbilder abmahnen. Aber wie mach ich das?? also schriftlich? Geht das überhaupt. Kenn nur, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnen kann.
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Bei google findsch nur Sachen die dem Arbeitgeber helfen.
Tschau
MfG Kry |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 12:50 Uhr
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wenn der arbeitgeber gegen den ausbildungsvertrag verstößt, kannst du das natürlich.
ich würde nur die bezeichnung "abmahnung" nicht benutzen.
schreib ihm doch einfach sinngemäß:
obwohl ich bereits mündlich daraus hingewiesen habe, wird durch den (ausbild/er/ungsleiter)weiterhin durch anweisungen von überstunden gegen die arbeitszeitvereinbarung in meinem ausbildungsvertrag verstoßen.
dann paar beispiele aufführen (wichtig-sonst isses nur blabla).
dann zum schluß: ich fordere sie auf, sich in zukunft an die vereinbarungen des ausbildingsvertrages zu halten.
dann muss auf diesem schreiben erkennbar sein, dass eine kopie an die zuständige stelle bei der IHK geht.
sollte in dem unternehmen eine jugend und ausbildungsvertretung (JAV) oder ein betriebsrat bestehen, solltest du dich unbedingt auch an diese leutchen wenden.
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 13:08 Uhr
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Also in meinem Ausbildungsvertrag stehen 8 STd. täglich. LoL ich mach fast immer 10 *gg*
Versuch grad ne Überschrift zu finden... Fällt euch wat ein? |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 13:12 Uhr
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Ganz andere Frage noch. Im ersten Ausbildungshalbjahr Sprich 1August - 31Dezember hatte ich 9 Urlaubstage.
2gingen für Geb. drauf und 2 fürn Festival.
Hatte somit noch 5.
Während Weihnachten und Neujahr hat unser Betrieb dicht gemacht, weil nicht wirklich Arbeit da war. Es wurde dann "Betriebsurlaub genannt. Da ich aber nur noch 5 Tage hatte wurden mir die Urlaubstage aus diesem Jahr mit rein gezogen. Hatte somit für dieses Jahr nur noch 12Urlaubstage. Ist dass Rechtens? |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 14:48 Uhr
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urlaubsanspruch: pro monat der beschäftigung 1/12 jahresurlaub, in diesem falle also 5/12
betriebsurlaub kann selbstverständlich auf den jahresurlaub angerechnet werden.
sollte es in deinem betrieb einen betriebsrat geben, so ist der betriebsurlaub nur per mitbestimmung durch den betriebsrat rechtens. ansonsten legt der arbeitgeber betriebsurlaub alleine fest. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 14:53 Uhr
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nachtrag thema überschrift
betr.: abweichungen zu den vereinbarungen im ausbildungsvertrag (z.b.: zur täglichen arbeitszeit)
ps
...hättest auch nicht gedacht, dass ausgerechnet [b] du [/b] mich mal was ernstes fragen würdest?...*ggg*
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 15:32 Uhr
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(zitat)Also in meinem Ausbildungsvertrag stehen 8 STd. täglich. LoL ich mach fast immer 10 *gg*
Versuch grad ne Überschrift zu finden... Fällt euch wat ein? (/zitat)
In deinem ausbildungsvertrag steht das die wöchentliche arbeitszeit 40 std beträgt????? |
Nicht jeder ist das, was er vorgibt zu sein. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 17:10 Uhr
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[i][schwarz]Ich habe in meiner Ausbildung auch oft mehr als 8 stunden täglich gearbeitet. Hatte aber kein Problem damit weil ich die Überstunden ausgezahlt bekam. Ausbildungsfremde Tätigkeiten muss man eingrenzen: Zum Elektrotechniker gehört sicherlich net jede woche den Mülleimer rausbringen, Küche montieren, Schnee schaufeln usw. Aber wenn die Arbeit angefallen war haben alle in meinem Ausbildungsbetrieb mit angepackt.
Es is alles soweit tollerant solange sich das in einem gewissem Rahmen bewegt der moralisch sowie Gesetzlich vertretbar ist.
Ansonsten: Ein schreiben aufsetzen wie es steini vorgeschlagen hat..
wasc... |
Glück kann man nicht mit Geld kaufen! Doch, das ist nur eine Lüge, die wir den Armen erzählen, damit sie nicht randalieren!
..Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebähren zu können.. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 18:38 Uhr
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In meinem Berufsausbildungsvertrag steht:
"Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8 Std."
hehe ja Steini man wird Älter und "Reifer" hehe
Und meine Einstellung hat sich auch etwas geändert |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 18:41 Uhr
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(zitat)In meinem Berufsausbildungsvertrag steht:
"Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8 Std."
hehe ja Steini man wird Älter und "Reifer" hehe
Und meine Einstellung hat sich auch etwas geändert (/zitat)
zu den Ausbildungsfremde Tätigkeiten gehört z.B. dass ich nach der 4 Std. von der Berufsschule zur Firma fahren musste, um den Wagen vom Chef zu waschen, weil dieser in Urlaub wollte. Will nicht wissen wie oft ich die scheiss Karre schon gewaschen habe...selbst wenns geregnet hat, stand ich draussen zum Auto waschen, und per hand von innen und außen, nicht ehm schnell mit Wasserschlauch rüber und fertig. Und wenns nicht gut genug war , musste ich erneut ran. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 18:45 Uhr
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oh man...was ein scheissladen
dem sollte man die ausbildungseignung abnehmen |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 18:47 Uhr
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Das tolle is ja, ich bin der allererste Azubi dort.... |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 20:22 Uhr
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[i][blau]Ein paar Mal das Auto des Chefs waschen und anstatt acht, zehn Stunden am Tag arbeiten?
Tzä...ich kannte einen der hat während seiner Ausbildung ne 50-60 Stundenwoche gehabt, da standen im Verrtag auch nur acht Stunden täglich....sogar nachts und am Wochenende durfte der antreten
Er durfte auch jeden Tag kehren, öfters irgendwelche alten Fahrzeuge neu streichen usw., gehörte alles nicht zum Ausbildungsinhalt
Und jeder der jetz sagt, warum beschwern der sich net?
Hat er getan, Besserung hat das nur für paar Wochen gebracht...
Irgendwann hats er aufgegeben, auch weil er irgendwann Angst um seine Ausbildungstelle hatte, hat die Lehre durchgezogen und is mittlerweile von der Firma weg.
Es heisst eben nicht umsonst "Lehrjahre sind keine Herrenjahre", und ehe du "ihn das Vergnügen kommst" dir nen neuen Lehrplatz suchen zumüssen, zieh das lieber durch, irgendwann is das alles vorbei
Und für alle andern die jetz rumbrüllen und gegen diese Ungerechtigkeit aufbegehren: Es ist nicht eure Ausbildungsstelle um die es geht, und nich euer Leben hängt davon ab...!!!
Man sollte nur das Für und Wider bedenken, ehe man solch einen Schritt geht, es gibt nämlich auch Mittel und Wege einen unliebsamen Menschen "legal" loszuwerden...und wenn sie dich "auf dem Kieker haben", dann kann dich jeder Fehler die Ausbildung kosten Geändert am 20.07.2005 um 20:23 Uhr von CastleGhost |
When the night has been too lonely, and the road has been too long,
And you think that love is only for the lucky and the strong,
Just remember in the winter far beneath the bitter snows,
Lies the seed, that with the sun's love, in the spring becomes the Rose.
~Bette Midler~
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 20:45 Uhr
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Vielleicht sollte ich bei der nächsten Autowäsche mal die Bremsschläuche anschneiden
jetzt in den Sommerferien, habsch och meistens 50 Stunden und mehr in der Woche....
ich bekomm im 1 Lehrjahr grad mal 297,13Euro ausbezahlt.... für dass bisschen sehs nicht ein, soviel Überstunden zu machen....
Und da kopiersch mal wat ausm andern Forum:
"Du hast nur die in Deinem Arbeitsvertrag festgelegten Wochenstunden zu erfüllen, wenn Dein Chef möchte das Du überstunden machst dann kann er Dich mal allerfreundlichst fragen!
Irgendjemand hat hier geschrieben das Du Ãœberstunden machen musst wenn es dem Betrieb schlecht geht.
Das wäre mir mal ganz was neues!!!
Wenn es mir schlecht geht überweist mir mein Arbeitgeber auch nicht mehr Geld."
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 20:50 Uhr
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(zitat)
oh man...was ein scheissladen
dem sollte man die ausbildungseignung abnehmen (/zitat)
Der soll doch froh sein das er Arbeit hat.
Und außerdem heutzutage is man froh ab jedem der ausbildet,
ist wohl eher unwahscheinlich das ihm jemand aus diesen Gründen besagte Eignung abnimmt. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 20:53 Uhr
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"Ausbildungsfremde Tätigkeiten können mit einer Geldstrafe bis zu 5000Euro geahndet werden...." |
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 21:00 Uhr
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[i][blau]Hast du schon mal dran gedacht, das es ungefähr 50 Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz gibt, die schon an der Tür klopfen und nur zu bereit sind, die Arbeiten über die du dich hier beschwerst, an deiner Stelle zuerledigen?
Ich kann dir wirklich nur raten, nimms hin, ziehs durch und vergiss danach alles Schlechte daran
In diesen Zeiten solltest du lieber froh sein, überhaupt nen Ausbildungsplatz zuhaben... |
When the night has been too lonely, and the road has been too long,
And you think that love is only for the lucky and the strong,
Just remember in the winter far beneath the bitter snows,
Lies the seed, that with the sun's love, in the spring becomes the Rose.
~Bette Midler~
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"Autor" |
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geschrieben am: 20.07.2005 um 21:05 Uhr
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Wenn du für den Job wen findest. Ich würd sofort gehen. Mit meinen Zeugnissen und Wissen, werd ich keine Probleme damit haben, nen neuen Platz zu finden.
Und wenn alles nicht klappt, will mich die gute alte deutsche Bundeswehr haben
Wo ich sowieso nach meiner Ausbildung hingegangen wär und mich verpflichtet hätte... blubb
Geändert am 20.07.2005 um 21:06 Uhr von Kryonator |
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