"Autor" |
Juristischer satz den ich nicht verstehe... |
|
geschrieben am: 24.02.2010 um 12:29 Uhr
|
|
Kann mir jemand sagen was "Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert" heißt??
Bin noch nicht lang in deutschland und verstehe nicht. |
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 24.02.2010 um 14:00 Uhr
|
|
der anwalt versichert dir damit, dass ihm eine ordnungsgemäße vollmacht vorliegt (z.b. von seinem klienten, den er vertreten soll).
|
|
|
|
|
Top
|
"Autor" |
|
|
geschrieben am: 25.02.2010 um 19:30 Uhr
|
|
Aber die eine schriftliche Vollmachtsurkunde ist heutzutage nicht mehr unbedingt notwendig. Den Satz den Du dort geschrieben hast "Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert" ist ein Standardsatz in Anwaltlichen Schreiben. Es ist allerdings nicht notwenig, dass eine schriftliche Vollmachtsurkunde in den Akten hinterlegt ist, denn es ist ausreichend, wenn es einen Anwaltlichen Vertrag zwischen dem Klienten und den Anwalt gibt. Allerdings lassen sich dioe meisten Anwälte eine solche schriftliche Vollmachtsurkunde immer gegenzeichnen um eine Rechtssicherheit in allen Belangen zu gewährleisten.
Aber ich hab da auch ne nette Seite zum nachlesen
Link
Ciao Poldy |
*~*Lebe Dein Leben Du hast nur dieses Eine!*~* |
|
|
|
|
Top
|