Auf den Beitrag: (ID: 1185033) sind "2" Antworten eingegangen (Gelesen: 309 Mal).
"Autor"

Frechheit!

Nutzer: Catalonia
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 20.03.2018
Anzahl Nachrichten: 13

geschrieben am: 03.12.2018    um 14:08 Uhr   
Wir haben einen Brief vom Bauamt bekommen dass wir unsere Terrassenüberdachung zurückbauen müssen, es stehe auch ein Bußgeld aus, da die Überdachung ohne Genehmigung gebaut wurde. Nachdem wir eine Baugnehmigung erhalten haben dürfen wir eine neue bauen.

Der Vorbesitzer unserer Eigentumswohnung hat aber diese dubiose Überdachung gebaut!! Nicht wir.. Wir wurden in dem Glauben gelassen (auch vom Hausbesitzer) diese Überdachung gehöre zum Inventar..

Müssen wir das wirklich tun??
  Top
"Autor"  
Nutzer: Goof
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 19.09.2004
Anzahl Nachrichten: 570

geschrieben am: 03.12.2018    um 18:50 Uhr   
Hallo,

am besten mit der Rechtschutzversicherungsbelegung zum Anwalt.

Viel Glück.

Goof
  Top
"Autor"  
Nutzer: FerryB
Status: Profiuser
Post schicken
Registriert seit: 12.03.2018
Anzahl Nachrichten: 27

geschrieben am: 05.12.2018    um 14:14 Uhr   
Ich würde auch direkt mit dem Brief und dem Bußgeldbescheid zum Anwalt gehen ehe ihr in Verzug kommt und sich noch mehr Kosten anhäufen.
Ihr seid jetzt erstmal die Ansprechpartner da euch die Wohnung gehört aber ich denke das wird sich schon regeln..
auf der anderen Seite habt ihr die Wohnung jetzt schon gekauft?
Aber ich will mir auch gerade nicht anmaßen da irgendwas zu spekulieren.

Ich finde es auch immer wieder erschreckend wie penibel auf selbst Centimeter geachtet wird. Hatten deshalb mal total Stress wegen unserem Gartenzaun.. und mussten einen neuen bauen ( Link ) allerdings finden wir den Neuen sowieso hübscher als den Alten :D
  TopZuletzt geändert am: 05.12.2018 um 14:16 Uhr von FerryB