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grundgesetz artikel 5 |
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geschrieben am: 15.08.2005 um 16:23 Uhr
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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die frage:
wenn forenbeiträge dem grundgesetz artikel 5 und allen geltenden regeln des forums entsprechen und diese trotzdem gelöscht werden, ist dies eine unerlaubte zensur, wenn nicht ausdrücklich in den statuten des forums bekannt gegeben wird, dass eine willkürliche zensur hier stattfindet?
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"Autor" |
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geschrieben am: 15.08.2005 um 16:34 Uhr
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brav zitiert.
ich markiere dir mal etwas fett an:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend [b] und in dem Recht der persönlichen Ehre. [/b]
was alles dazu zählt kannst du dir sicher schon selber aus dem net suchen?
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"Autor" |
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geschrieben am: 15.08.2005 um 16:45 Uhr
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(zitat)
brav zitiert.
ich markiere dir mal etwas fett an:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend [b] und in dem Recht der persönlichen Ehre. [/b]
was alles dazu zählt kannst du dir sicher schon selber aus dem net suchen?
(/zitat)
steini, was schreibst du so jemandem eigentlich noch zurück? das wär mir doch viel zu doof...
so... nu aber... ;) Geändert am 15.08.2005 um 17:35 Uhr von BlackDiamond |
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"Autor" |
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geschrieben am: 15.08.2005 um 17:42 Uhr
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ich schließe das mäppchen.
t... du bist halt net lernfähig-diese beleidigungen und unterstellungen bleiben hier nicht stehen. |
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