Auf den Beitrag: (ID: 762523) sind "5" Antworten eingegangen (Gelesen: 409 Mal).
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Wirtschaft

Nutzer: killerdoll
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geschrieben am: 18.01.2005    um 16:22 Uhr   
[schwarz]Hi,

ich muss in Wirtschaft nächste Woche Mittwoch ein Kurzvortrag über die "Ungültigkeit bei Verträgen" halten.

Nun bin ich irgendwie zu blöde für Google (ich krieg nur kompliziertes Zeug raus oder überhaupt Sachen, wo ein paar Sätze dazu nur stehen).. und das einzigste was ich gefunden habe war auf www.hausarbeiten.de - und da muss man Geld bezahlen :(

Hat jemand ein paar Tipps für mich?

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Nutzer: smogman
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geschrieben am: 18.01.2005    um 17:33 Uhr   
beschreib die aufgabe mal genauer, vielleicht kann ich dir helfen...ansonsten musst du halt das BGB lesen
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Nutzer: AngelOfNorway
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geschrieben am: 18.01.2005    um 17:51 Uhr   
[schwarz]

Wenn die WE nicht übereinstimmen, dann ist der Vertrag jedenfalls ungültig. Hab jetzt leider keine Lust, mal für dich in mein BRC Buch zu gucken :P
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Nutzer: inasc
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geschrieben am: 19.01.2005    um 20:58 Uhr   
ohh gott..wirtschaft..ich hab da was in meinen buch stehen..ich schau nachher mal, ob da was vernünftiges drin steht und meld mich dann wieder
..ich mag wirtschaft nicht..absolut nicht..

Die Bino
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
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"Autor"  
Nutzer: inasc
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geschrieben am: 19.01.2005    um 21:11 Uhr   
so, hab schon geschaut..

hab hier was gefunden, und zwar:
anfechtung und nichtigkeit von rechtsgeschäften

nichtige willenserklärungen sind von anfang an ungültig. sie haben keine rechtsfolgen.

Nichtigkeitsgründe:

Geschäftsunfähigkeit (Willenserklärung von Geschäftsunfähigen)

Beispiel: Ein 5-jähriger Junge kauft ohne Zustimmung seiner Eltern ein Spielzeugauto.


Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit.

Beispiel: Ein Mann kauft im volltrunkenen Zustand ein Auto.


Scheingeschäft (Nur zum Schein abgegebene Willenserklärung)

Beispiel: Ein Unternehmer lässt sich im restaurant eine Quittung über 150,00 Euro ausstellen, obwohl er nur 100,00 Euro bezahlt hat. Den Beleg gibt er gegenüber dem Finanzamt als Betriebsausgabe an, um Steuern zu sparen.

Scherzgeschäft (Nur zum Scherz abgegebene Wilenserklärung)

Beispiel: Eine vermögende frau sagt im Scherz: "Du kannst mein gesamtes Vermögen geschenkt haben."

Formmangel (Rechtsgeschäft verstößt gegen die Formvorschrift.

Beispiel: Ein Mann schließt einen Kaufvertrag über ein Haus oder grundstück schriftlich, aber ohne notarielle Beurkundung ab.

Verstoß gegen gesetzliches Verbot.

Beispiel: Ein Dealer verkauft Rauschgift.

Sittenwidrigkeit (Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten)

Beispiel: Ein privater Kreditvermittler vereinbart mit seinem Kunden im Kreditvertrag einen Monatszins in Höhe von 3% (= Jahreszins in Höhe von 36%).

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Das war das was in meinem Buch steht.
Ich hoffe es kann dir etwas helfen.
Viel Spaß bei diesem langweiligen Thema

(Achja, das ist alles aus einem Buch für Fachinformatiker..Also nicht zu genau im Detail..Weiß ja nicht auf welche Schule du gehst und wie tief das in die Materie gehen soll!)

Bino
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"Autor"  
Nutzer: killerdoll
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geschrieben am: 20.01.2005    um 15:26 Uhr   
[schwarz]Vielen, vielen Dank inasc!
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