Auf den Beitrag: (ID: 762813) sind "4" Antworten eingegangen (Gelesen: 1583 Mal).
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GmbH und Co. KG

Nutzer: Lisa-2010
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Anzahl Nachrichten: 609

geschrieben am: 03.03.2005    um 21:10 Uhr   
kann mir jemand was darüber sagen?
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Nutzer: Biro
Status: CF-Team
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Registriert seit: 02.07.2004
Anzahl Nachrichten: 6906

geschrieben am: 03.03.2005    um 22:23 Uhr   
was willst du denn überhaupt wissen??
wenn jemand auskünfte über irgendwas geben sollte wäre eine spezifikation deines anliegens hilfreich
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Nutzer: LadyNi
Status: Profiuser
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Registriert seit: 23.11.2001
Anzahl Nachrichten: 72

geschrieben am: 06.03.2005    um 17:01 Uhr   

[i]ja.. was willst du denn wissen?[/i]
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Nutzer: XTC!
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Registriert seit: 01.01.2000
Anzahl Nachrichten: 1170

geschrieben am: 07.03.2005    um 11:33 Uhr   
GmbH:

Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mimt ihren Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind ohne persönlich zu haften.

Anzahl der Gesellschafter:
Mindestzahl nicht vorgexchrieben!

Firma:
Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma mit Zusatz GmbH

Mindestkapital:
25000 Euro

Haftung:
Es haftet die juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen

Geschäftsführung:
durch die Geschäftsführer (einzeln oder gesamt)

Ergebnisverteilung:
Im Verhältnis der Geschäftsanteile (Einlage)



KG

Handelsgesellschaft, bei der mind. ein Gesellschafter unbeschränkt und ein Gesellschafter in Höhe seiner Einlage haftet!

Anzahl d. Gesellschafter:
mind. 2 Personen

Firma: Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma mit mit Zusatz KG

Haftung:
Komplementär -> gesamtschuldnerisch und persönlich
Kommanditist -> in Höhe seiner Einlage

Geschäftsführung:
Der Komplementär führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft
Nicht jeder ist das, was er vorgibt zu sein.
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Nutzer: Roshan
Status: Profiuser
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Registriert seit: 17.10.2003
Anzahl Nachrichten: 27

geschrieben am: 14.03.2005    um 23:32 Uhr   
GmbH und Co. KG:

Kommanditgesellschaft, in der die GmbH der Hauptgesellschafter ist.

Beliebte "Schummelform", um nur als Kommanditist in Höhe seiner 1€-Einlage zu haften, während die GmbH mit ihrem Vermögen haftet.

Für den REst bin ich nu zu müde..
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