| "Autor" |
Flatrate....aber mit Köpfchen |
|
|
|
geschrieben am: 18.11.2000 um 19:58 Uhr
|
|
Pressebericht:
Flatrate ist nicht gleich Flatrate
335 Mark kostete einen Telekom-Kunden der Wechsel zum Surfvergnügen per T-DSL-Flatrate. Der Grund: Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels war sein DSL-Anschluss noch nicht freigeschaltet. Für das Surfen sind dann zusätzlich Gebühren von 2,9 Pfennig pro Minute fällig.
16.11.2000
Von Rechtsanwalt Christian Czirnich
Wer einen T-DSL-Anschluss bestellt, muss sich auf wochen-, wenn nicht monatelange Wartezeiten einstellen. Ein Tarifwechsel zur T-DSL-Flatrate ist dagegen sofort möglich – auch wenn noch keine Highspeed-Leitung freigeschaltet ist. Wer von der T-ISDN-Flatrate zur DSL-Pauschale wechselt, sollte zuerst das Kleingedruckte genau lesen, sonst könnte es bei der nächsten Telekomrechnung ein böses Erwachen geben. Denn solange der DSL-Anschluss nicht steht, sind beim Internetzugang per ISDN oder Analog-Modem 49 Mark pro Monat und zusätzlich 2,9 Pfennig Surfgebühr pro Minute fällig.
Der Fall
Ein Telekom-Kunde bestellte am 1. September T-DSL und wechselte gleichzeitig von der T-ISDN-Flatrate für 79 Mark pro Monat zum DSL-Pauschaltarif für 49 Mark. Am 19. September wurden die T-DSL-Anschlussgeräte geliefert und die Leitung freigeschaltet. So weit, so gut, schließlich kann nicht jeder von sich sagen, innerhalb von drei Wochen seinen DSL-Anschluss bekommen zu haben.
Schon am 4. September waren dem Kunden allerdings leise Zweifel gekommen, ob der Wechsel zur T-DSL-Flatrate ohne DSL-Anschluss nicht etwas voreilig war. Doch ein Anruf im Call-Center beruhigte ihn. Bis T-DSL freigeschaltet sei, würde der alte ISDN-Tarif gelten: "Flatrate ist Flatrate", sagte der Telekom-Mitarbeiter, dessen Namen sich der Kunde notierte.
Dass er einer falschen Auskunft aufgesessen war, zeigte seine Oktober-Abrechung: 335,48 Mark wurden ihm für die Nutzung von T-DSL in Rechnung gestellt. Eine Beschwerde bestätigte die Falschinformation des Telekom-Mitarbeiters: Vom Tag des Tarifwechsels gelten die DSL-Bedingungen. Und die sehen eben vor, dass – wenn nicht über DSL gesurft wird –zusätzlich 2,9 Pfennig Gebühren pro Minute zu zahlen sind.
Der Kunde hätte in einem Prozess gute Chancen – allerdings nur, wenn er die falsche Beratung nachweisen könnte. Der Call-Center-Mitarbeiters dürfte sich vor Gericht jedoch kaum an besagte Auskunft erinnern.
Fazit
Um sich alle Probleme von vornherein zu ersparen, sollten Nutzer einer T-ISDN-Flatrate den Wechsel zur T-DSL-Flatrate erst dann vollziehen, wenn die T-DSL-Leitung installiert und funktionsfähig ist.
Christian Czirnich arbeitet als Rechtsanwalt in München und schreibt für den Computer Channel regelmäßig über aktuelle Rechtsthemen, Paragrafen und Urteile.
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 18.11.2000 um 20:12 Uhr
|
|
Telekom muss Pauschale für Internet gewähren
Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom muss künftig ihren Wettbewerbern einen Pauschalpreis für den Internetzugang gewähren. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Branchenkreisen meldet, setzten sich damit die Online-Anbieter mit ihrer Beschwerde gegen den Bonner Telefonriesen durch. Eine entsprechende Entscheidung wurde von der dritten Beschlusskammer der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gefasst. Damit könnte das Surfen im Internet für die Endverbraucher künftig erheblich günstiger werden. Die Telekom solle verpflichtet werden, bis zum 1. Februar kommenden Jahres den Konkurrenten eine so genannte Großhandels- Flatrate einzuräumen. Gegenwärtig berechnet das Unternehmen den Online-Anbietern hierfür 1,5 Pfennig im Minutentakt. Dagegen klagten die Wettbewerber. |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 18.11.2000 um 20:16 Uhr
|
|
Surfen im Internet dürfte billiger werden
Telekom muss Internetanbietern von Februar 2001 an Pauschalpreis einräumen
Bonn - Das Surfen im Internet wird für Privatnutzer voraussichtlich deutlich billiger werden. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Telekom nämlich verpflichtet, den Internetanbietern vom 1. Februar 2001 an einen zeitunabhängigen Pauschalpreis (Großhandels-Flatrate) einzuräumen.
VON HEINZ-PETER FINKE
Bonner Redaktion
Davon werden dann auch die Internet-Surfer profitieren. Obwohl die Anbieter sich zu künftigen Preisen noch nicht äußern wollten, rechnen Experten mit einer Endpauschale von 40 bis 50 DM. Gegenwärtig verlangt AOL 78 DM und T-Online 79 DM monatlich. Die Regulierungsbehörde untersagte der Telekom zudem vom 15. Dezember an, noch einen Rabatt bei minutenabhängigen Verbindungsgebühren zu gewähren. Davon profitierte vor allem die Telekom-Tochter T-Online.
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 18.11.2000 um 20:17 Uhr
|
|
Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, begründete die Entscheidung zur Flatrate mit Wettbewerbsgründen und Verbraucherinteresse. Das unternehmerische Risiko werde so ausgewogener zwischen der Telekom und den Internet-Serviceprovidern verteilt sein. Bisher müssen die Internet-Anbieter eine nutzungszeitabhängige Vorleistung einkaufen, ihren Endkunden jedoch aus Wettbewerbsgründen zeitunabhängig eine Flatrate, also Surfen zum Festpreis, anbieten. Für Scheurle zeigt das Flatrate-Sterben der jüngsten Vergangenheit, dass dieses Geschäftsmodell nur schwerlich funktioniere.
Zugleich wies der Chef-Regulierer den Vorwurf der Telekom zurück, dass sie nun allein das Risiko trage. Die Anbieter müssten sehr wohl Risiken und Chancen abwägen, bevor sie ihren Endkunden einen Pauschalpreis anböten. Im Übrigen sind nach Scheurles Auffassung verschiedene Modelle denkbar, die jetzt zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten ausgehandelt werden müssen. Ausdrücklich nannte er einen žžkapazitätsorientierten Ansatz'' .
Er schloss allerdings wie die Telekom nicht aus, dass die Leitungen überlastet sein könnten. Aber dann müsse das Schmalband eben ausgebaut werden. Wenn die Telekom andererseits behaupte, dass die Zukunft sowieso im Breitband liege, werde das Engpassproblem auch nur kurze Zeit bestehen.
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 18.11.2000 um 20:17 Uhr
|
|
Die Telekom-Konkurrenten und die Wirtschaft begrüßten den Beschluss, der nach einer Beschwerde der Telekom-Konkurrenten AOL und Mediaways erfolgte. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) erklärte in einer Stellungnahme, der elektronische Handel bekomme durch diese Entscheidung der Regulierungsbehörde weiteren Auftrieb.
Der Branchenverband VATM sprach von einer wichtigen Weichenstellung für die Wachstumsbereiche Internet und E-Commerce. Bei der Telekom hieß es demgegenüber, dies sei eine žžglatte Fehlentscheidung''. Das sei ein Pyrrhussieg für den Verbraucher. Er bekomme nun ein veraltetes Netz mit sinkenden Zugangschancen.
Die Regulierungsbehörde verbot der Telekom zudem, für die Nutzung ihrer Leitungen Rabatte zu gewähren. Sie kamen vor allem T-Online zugute. Auch muss die Telekom tageszeitabhängige Preisunterschiede bis Mitte Dezember aufheben.
Ab dann gilt ein Preis von 1,53 Pfennig pro Minute. Gegenwärtig schwankt er zwischen 1,86 und 1,21 Pfennig.
Weitere Informationen im Internet:
www.onlinekosten.de
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 19.11.2000 um 14:36 Uhr
|
|
hmm, naja danke für deine info hotti, aber ich hab wieder nix gerafft hab wohl die leitung blockiert... *ggg
also wenn du mal n paar stunden zeit hast dann übersetzt mir das mal, ja ?? grins
liebe grüße pooh[/i] |
|
|
|
|
|
|
Top
|