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dummfug die erste :-))

Nutzer: skydiver
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geschrieben am: 07.12.2000    um 23:01 Uhr   
[i]befehl vom 07.12.00
betreff: arbeitsorganisationsrichtlinien für die handhabung und verwendung von nadelbäumen, die in diensträumen verwendung als dienstweihnachtsbaum finden

[b]dienstweihnachtsbäume[/b]
dienstweihnachtsbäume(dwbm)sind nadelbäume kleineren und mittleren wuchses und natürlichen ursprungs oder natürlichen bäumen nachgebildete weihnachtsbäume, die zur weihnachtszeit in diensträumen aufgestellt werden.
[b]aufstellung von dwbm[/b]
dwbm dürfen nur von sachkundigem personal nach anweisung des unmittelbaren vorgesetzten aufgestellt werden.dieser hat darauf zu achten, daß

a) der dwbm mit seinem unteren, der spitze entgegengesetstem ende in einem zur aufnahme von baumenden geeignetem halter eingebracht und befestigt wird,

b)der dwbm in der haltevorrichtung derart verkeilt wird, das er senkrecht steht. in schwierigen fällen ist ein zweiter soldat hinzuzuziehen, der das senkrechtstellen überwacht und ggf. durch zurufe wie"mehr links", "mehr rechts" usw. korrigiert

c) im umfallbereich des dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende dwbm in ihrer funktion zu beeinträchtigende anlagen sind.

[b]behang und beleuchtung[/b]
die dwbm sind mit weihnachtlichem behang nach maßgabe des dienststellenleiters zu versehen. dwbm-beleuchtungen, deren leuchtwirkung auf der verbrennung eines brennstoffs mit flammenwirkung beruht(sog. kerzen), dürfen nur verwendung finden, wenn

a)die bediensteten über die gefahren von feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und

b)während der brennzeit der beleuchtungskörper ein in der feuerbekämpfung ausgebildeter soldat mit feuerlöscher bereitsteht

Geändert am 07.12.2000 um 23:05 Uhr von skydiver

Geändert am 07.12.2000 um 23:26 Uhr von skydiver

Geändert am 07.12.2000 um 23:28 Uhr von skydiver
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"Autor"  
Nutzer: Gast_-fragile-
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geschrieben am: 08.12.2000    um 11:37 Uhr   
lol:)

welche ZDV ist das Sky? Vielleicht 24/12 "WO" (Weihnachtsordnung);)

[b]Ergänzung Befehl vom 7.12.00 "Das Aufstellen von dwbm":[/b]

[b]Dienstweihnachtsbäume[/b]
a) Es ist darauf zu achten, das die Sichtbarkeit der Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Bilder des Kompaniechefs und Rudolf Scharpings gewährleistet ist

b) Frühstens am 26. 12. ist der dwbm durch einen GWDL zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.

c) wird der dwbm nicht entfernt, ist er am 31. 12. mit sich farblich differenzierenden (bunten) sog. Kerzen zu versehen. Aus sich naturgegebenen Gründen sind hier elektr. Kerzen zu verwenden. (Siehe [b]nichttraditionelle dwbm[/b])

[i]Der Soldat inclusive Feuerlöscher ist wieder zu entfernen![/i]







Geändert am 08.12.2000 um 11:39 Uhr von -fragile-
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