Auf den Beitrag: (ID: 851993) sind "6" Antworten eingegangen (Gelesen: 268 Mal).
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AN ALLE OPS

Nutzer: sagichnich
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geschrieben am: 19.02.2001    um 22:24 Uhr   
weil ihr immer ales löscht :


Jedermann hat das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung;

dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne

Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder

Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Vollversammlung vom

10.12.1948, Artikel 19

was habt ihr nun zu sagen leute?
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Nutzer: Gast_witzlereisa
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geschrieben am: 19.02.2001    um 22:31 Uhr   
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Geändert am 20.02.2001 um 21:14 Uhr von admin
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Nutzer: Gast_hjihahsh
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geschrieben am: 19.02.2001    um 22:31 Uhr   
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Geändert am 20.02.2001 um 21:16 Uhr von admin
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Nutzer: Gast_weitergehts
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geschrieben am: 19.02.2001    um 22:33 Uhr   
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Geändert am 20.02.2001 um 21:17 Uhr von admin
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Nutzer: Gast_Cyber_Romeo
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geschrieben am: 20.02.2001    um 03:30 Uhr   
werd jetzt mal die letzten antworten mal außenvor lassen und mich über den ersten äußern.

hast den artikel 19 schön abgeschrieben, nur hast du übersehen das dieser artikel nicht in privaten bzw geschlossenen breichen der gesellschaft bindent ist!

zumal ich mir sicher bin, dass die ops, wenn überhaupt, nur das löschen was gegen die regeln verstößt bzw wirklich völlig unpassend ist.

also wirf hier nicht mit arikeln und § um dich, nur weil dir jemand auf dem schips getreten ist, sondern denk vorher mal darüber nach warum derjenige so gehandelt hat!!

mfg Cyber_Romeo

Geändert am 20.02.2001 um 03:32 Uhr von Cyber_Romeo
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Nutzer: Gast_WasFürNr.1
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geschrieben am: 20.02.2001    um 20:04 Uhr   
Art.1 GG

(...)

(3)Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art.2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er NICHT die RECHTE ANDERER verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(...)

Art.5 GG

(1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet nicht statt.

(2)Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(...)

Wenn es darum geht, das Du zensiert wurdest, solltest Du Dir das mal zu Gemüte führen.. freie Meinungsäußerung okay, aber immer im Rahmen!
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Nutzer: Boehse_Tante
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geschrieben am: 20.02.2001    um 20:14 Uhr   
mhhhh,kann ein mensch so ...... sein???
sorry aber ich glaub,du hast eins an der waffel!!!
<-------------kopfschüttelnd verschwindet
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