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Hausverbot im Internet |
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geschrieben am: 01.04.2001 um 18:19 Uhr
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[schwarz][i]ich weiß jetzt gar nicht für wen das wohl interessanter ist... für die Betreiber oder die Störenfriede, die es net lernen wollen ...,
aber ich habe jedenfalls etwas aufgetrieben,was [b]ich[/b] sehr interassant finde:
[blau]Das OLG Köln hat mit AZ.:19 U 2/00 festgestellt, daß Chatroom-Betreiber ein "virtuelles Hausrecht haben".
Zu dem Urteil kam es, nachdem ein Chat-Betreiber vor Gericht gezogen ist, um einem Teilnehmer dauerhaft die weitere Teilnahme an dem Chat gerichtlich verbieten zu lassen, weil dieser wiederholt einen weiteren Teilnehmer beleidigt hatte.[/blau]
Ob und inwiefern ein Ausschließen einer bestimmten Person technisch zu machen ist, will ich gar nicht diskutiert haben.... ich finde diese Urteil nur ziemlich spannend...vor allem, wenn es wieder mal zu einer op-anti-op-diskussion kommt ..
In diesem Sinne und genießt das Frühlingswetter Fy Geändert am 01.04.2001 um 18:20 Uhr von Fybie |
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"Autor" |
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geschrieben am: 01.04.2001 um 18:52 Uhr
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Hm ... wäre das nicht ne Überlegung wert?
Mal grinsend wieder raushüpft
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