| "Autor" |
Rechtsprechung??? |
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 11:06 Uhr
|
|
[i][b]Ich möchte euch hier mal eine kurze Geschichte erzählen!
...Vor einiger zeit lebte eine junge Frau mit ihrem Freund gemeinsam, sie wurde geschlagen!
Als sie endlich Kraft und Mut zusammenfasste um ihn vor die Tür zu setzen, drehte er durch, trat die Haustür ein, schlug sie und drohte damit sie umzubringen!
Sie holte die polizei! Die führten ihn dann aus der Wohnung, nahmen ihn aber nicht fest, und die junge Frau machte eine Anzeige, welche "umgehend" zur Staatsanwaltschaft geleitet wurde!
Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben zu dem "Angeklagten" in dem folgendes stand:
betreff: Ermittlungsverfahren gegen sie wegen: Körperverletzung
(man bemerke, die Sachbeschädigung wird schon gar nicht mehr gezählt)
Sehr geeehrter Herr ....,
das verfahren habe ich [rot]mangels öffentlichen Interesses[/rot] an der Strafverfolgugng [rot]eingestellt![/rot]
Die Anzeigenerstatterin habe ich auf den [rot]Privatklageweg verwiesen.[/rot]
gez.Staatsanwälting
Die junge frau (Anzeigenerstatterin) hat bis heute noch nichts von der Staatsanwaltschaft gehört und weiß offiziell nichts davon das das Verfahren eingestellt wurde!
[blau]WAS muß eigentlich alles passieren bis Vaterstaat einmal etwas unternimmt???
[/blau]Sweety |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 11:29 Uhr
|
|
puuuuuh....dat wird hart für das arme mädel. der psycho is ja nu zu allem fähig. un wenn die das nichma weiss, kann sie sich folglich auch nich schützen. aber das wären ja "nur" die ursachen.
der grund liegt ja in der abweisung der anklage und im deutsche rechtssystem. ich kenn viele...die leider auch damit schonmal konfrontiert worden.
hab deshalb schonmal sonen kleinen artikel erarbeitet.
----------------------------------------------------------
Körperverletzung
Die Körperverletzungsdelikte sind in den 233 StGB strafrechtlich geregelt. Unter Körperverletzung versteht man entweder die körperliche Mißhandlung oder die Gesundheitsgefährdung eines anderen. Die körperliche Mißhandlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ein übles, unangemessenes Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Die Beschädigung der Gesundheit ist dagegen das Hervorrufen oder Steigern eines (wenn auch nur vorübergehenden) krankhaften Zustandes. Sie kann auch ohne körperliche Mißhandlung entstehen, z.B. bei der Ansteckung durch Aids.
Eine Körperverletzung ist nur dann strafbar, wenn sie auch rechtswidrig erfolgt ist. Die Rechtswidrigkeit kann z.B. durch eine Einwilligung des Verletzten (§ 226a StGB), ein Züchtigungsrecht (z.B. das der Eltern), eine Geschäftsführung ohne Auftrag (also dann, wenn die Einwilligung vermutet werden kann) sowie eine Notstandssituation (Gefahr im Verzug) ausgeschlossen sein.
Ein ärztlicher Eingriff ist nach der herrschenden Meinung rechtlich eine tatbestandsmäßige Körperverletzung. Er ist jedoch in aller Regel gerechtfertigt, weil die Einwilligung des Kranken vorliegt oder aber unterstellt werden kann. Allerdings ist ein ärztlicher Kunstfehler oder eine völlig überflüssige Operation nicht gerechtfertigt, so daß in diesen Fällen eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Körperverletzung vorliegt. In solchen Fällen liegt natürlich ein strafbares Verhalten nur dann vor, wenn der Arzt auch schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt hat.
Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Verfolgung setzt jedoch nach § 232 StGB einen Strafantrag des Verletzten oder ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung voraus.
Um eine gefährliche Körperverletzung nach § 223a StGB handelt es sich dann, wenn die Körperverletzung mittels einer Waffe (Messer, gefährliches Werkzeug), mittels eines hinterlistigen Überfalls, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung oder von mehreren gemeinsam begangen worden ist. In diesen Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei einer gefährlichen Körperverletzung ist nach § 223a Abs.II StGB auch der Versuch strafbar.
Die schwere Körperverletzung nach § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Sie ist damit ein Verbrechen, so daß auch der Versuch strafbar ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Um eine schwere Körperverletzung handelt es sich dann, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, daß der Verletzte ein wichtiges Glied, das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, das Gehör, die Sprache oder die Zeugungsfähigkeit verliert. Eine schwere Körperverletzung liegt auch dann vor, wenn der Verletzte in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit verfällt. Verursacht der Täter die schwere Körperverletzung leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Verursacht er sie gar absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu zehn Jahren (§ 225 StGB). In diesen Fällen handelt es sich um eine besonders schwere Körperverletzung.
Um eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB handelt es sich dann, wenn durch die Körperverletzung als solche der Tod des Verletzten verursacht wird. Die Strafe ist dann Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Wird bei einer Schlägerei der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt oder der Tod des Verletzten herbeigeführt, so wird jede an der Schlägerei beteiligte Person mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, es sei denn, sie ist ohne ihr Verschulden in die Schlägerei verwickelt worden (§ 227 StGB).
Nach § 230 StGB ist auch die fahrlässige Körperverletzung strafbar. Die Strafe ist bei einer fahrlässigen Körperverletzung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Nach § 232 StGB ist für die Verfolgung jedoch ein Strafantrag des Verletzten erforderlich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 11:47 Uhr
|
|
[i][b]wow.. thx doc .. hast dir ja echt arbeit gemacht.. aber muß dich berichtigen!
Die junge frau kann sich schützen...da sie ja nur "offiziell" nichts von der einstellung weiß! Sie weiß es ja von dem "angeklagten"!
Es wird ihr auch nichts mehr passieren, sie hat nun die nötige kraft und den Abstand zu ihrem Ex!
Mir geht es hier hauptsächlich darum, daß sowas ja wohl nicht sein kann!Andere Fälle sehen nicht so aus.. |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 11:49 Uhr
|
|
Tja, das wird solange dauern bis wir keien demokratie mehr ahaben
zum glück is der leibe HC, mit seiner krew dabei dem ganZen Polit heinies digga einZ zu punchen
[rot][b] StaDt[/rot][schwarz]guerilliaZ[/schwarz]
hehehe
TÄXT ausZUG:
alles lüge alles betrug
ich ich spring am vom zug
kommt mir nicht mit demokratie mist
weil ihr darin die werte vergisst
und deswegen werdet ihr jetzt gedizzt
yeaa
Geändert am 21.06.2001 um 11:51 Uhr von HC-9 |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 11:50 Uhr
|
|
dann is natürlich besser. aber gegen die staatsanwaltschaft kann man doch bestimmt vorgehen...wegen fährlässigkeit oder verhamlosung schweren deliktes... |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 13:16 Uhr
|
|
tja... traurig aber wahr: so sind nun mal unsere gesetze...
man muß erst mit einem bein im grab stehen, bis justitia die augen öffnet!!
un wenn heut zu tage sogar ein perverser, der eine an den rollstuhl gebundene frau vergewaltigt, freigesprochen wird, nur weil er seine aussage vor gericht gemacht hat, und die frau dadurch nicht mehr aussagen mußte, fällt einem zum thema "rechtstaat" doch wohl nix mehr ein!
[rot] ARMES DEUTSCHLAND (verrecke!!)!!!  |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 13:29 Uhr
|
|
[blau][i]
So hierzu muss ich auch ma was schreiben!!!! Es iss ja erschreckend sowas lesen zu müssen!! Daran kann man sehn was für schwachköpfe für den Vaterstaat arbeiten!!! Die haben doch alle nix inner Birne!!! Es kann doch net normal sein das so ein Verfahren eingestellt wird!!! Wo soll das denn noch hinführen??? Man darf ja mittlerweile machen was man will!!! Dann kann ja jeder Mensch auf die Straße gehn und irgendwelche unschuldigen Menschen schlagen!!! Aber davon abgesehn das gibt es heutzutage eh schon!!! Also ich habs schon oft genug gesehn!!! Es iss einfach schlimm was erst alles passieren muss bis ma gehandelt wird!!!
Unser Staat greift immer erst ein wenn es eh schon zu spät ist!!! So nach dem Motto: "Oh wieder einer Tot nu müssen wir ja wieder arbeiten so ne scheiße!!!" So kommt mir das vor!!! Vorher wird doch gar nichts unternommen!!! Die spielen doch Beamtenmikado wer sich zuerst bewegt verliert!!! Es iss einfach nur schlimm das es immer soweit kommen muss!!! Naja mehr fällt mir dazu nicht mehr ein!!!
Cya euer Bäd ...
<-----köpfschüttelnt das Forum verlässt
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 20:04 Uhr
|
|
[i][b]jaja.. die cf-foren.. über jeden mist wird diskutiert.. .. wer alle so böse is im chat und und und...
Dann is einmal ein Theman das (in meinen augen) wirklich wichtig ist.. und die meisten gucken dran vorbei...
Genau so läuft das mit der Rechtsprechung...
"schaun wir lieber mal weg, wird sich schon von allein regeln"
<------kopfschüttelnd das mäpple wieder verläßt
Sweety
|
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 21.06.2001 um 20:09 Uhr
|
|
also auch wenn ich jetzt nicht ganz den Durchblick seh auch ich das darin scheins echt n Problem liegt und ich finde die die dafür verantwortlich sind sollen echt mal sowas lösen und net die ganze Zeit in ihren Kongressen dahocken und sowieso nix machen ! ( also so seh ich des ) |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 02:57 Uhr
|
|
| [i][/schwarz]Deutschland ist, was die Gesetze angeht, mit das erbärmlichste Land.....jedem Depp werden wegen einer schweren Kindheit mildernde Umstände zugesprochen....solche kalren VErfahren aus mangelndem Interesse eingestellt....und Bewährung ist längst zur Strafe geworden....es geht einfach nur den bach hinunter, und niemand sollte sich wundern...ein 11-jähriger Amerikaner hatte mich mal gefragt, was wir hier für komische Gesetze haben??...so etwas sollte dem Staat zu denken geben |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 16:38 Uhr
|
|
| Also wenn ich an Amerika denk dann denk ich bei gesetzen gleich an die Todesstrafe und ich finde nicht dass diese unbedingt notwendig ist denn die bringt den Verstorbenen auch nicht mehr her! |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 16:41 Uhr
|
|
die todesstrafe soll abschrecken...und es hilft auch. es is ja ncih so, das jede woche ne hinrichtung is.
allerdings würde ich anmahnen, die todesstrafe nur bei 100% schuld-feststellung anzuwenden....es gab schon einige fälle, wo sich erst später rausstellte, das derjenige unschuldig war. |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 16:47 Uhr
|
|
| ich finde die todesstrafe hilft wirklich keinem weiter. Ist es nicht abschreckend genug den Rest des Lebens hinter Gittern zu verbringen?!? |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 17:16 Uhr
|
|
also ich finde das nich wirklich so. lebenslänglich...damit werden wohl die meisten fertig. man gewöhnt sich an jeden alltag finde ich.
ich sage ja auch nicht das ich die todesstrafe billige...aber für amerikanische verhältnisse angemessen.
in deutschland gibt es auch noch die todesstrafe, allerdings nur auf der ebene vom landesrecht....in hessen etwa. sollte aus irgendeinem grund mal das bundesrecht ausfallen...können sich unsere mörder usw hier in hessen auf was gefasst machen. dann is nix mehr mit luxus-knast weiterstadt...nope..dann gehts ab auf die streckbank.
un mal ganz ehrlich...ich kann die wut un gedanken betroffener eltern gut nochvollziehn...deren kind, zuerst mehrfach misshandelt, vergewaltigt un danach erdrosselt wurde, gut noch vollziehn. wer menschen, besonders kindern, sowas antut...hat in meinen augen sein leben verwelkt... |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 19:26 Uhr
|
|
Liest Euch doch die Mäppchen, die hier im Forum gegen die Frauen sind durch!
Wenn die nicht absolut frauenfeindlich sind, heisse ich Hase!
Kein Wunder, daß die deutsche Rechtsprechung so ist. Es heißt ja: das Recht geht vom Volke aus! |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 22.06.2001 um 19:29 Uhr
|
|
| Also Zabia ich glaub eher das die des halt witzig finden und das da fast keiner von richtig frauenfeindlich is.. |
|
|
|
|
|
|
Top
|