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Führerschein |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 09:09 Uhr
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hy hab mal ne frage
darf man wenn man jetzt den führerschein macht noch n roller fahren mit 50ccm
also ich weis nur das ich das fahren darf
aber ich hab meinen schon 13 jahre
beim lkw isses ja auch so das wir bis 7.5 tonnen fahrn dürfen unn die die den führerschein jetzt machen nur bis 2.5 t oder so
naja egal
will nur wissen ob diejenigen die den lappen da jetzt machen noch roller fahren dürfen bis 50ccm ????????
donke |
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"Autor" |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 11:23 Uhr
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[i] Weiß nicht! |
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"Autor" |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 11:37 Uhr
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[i]Moin Kusty
Also ich hab ja meinen Führerschein nach den "neuen Regeln" gemacht. Und darf folgende Fahrzeuge führen *gg.[/i]
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Klasse M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
[i]Soweit ich weiß, darf meine Mutter die ja den alten Lappen hat, Kraftfahrzeuge bis 7,5t fahren und außerdem....[/i]
Klasse A 1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h
[i]Ich hoffe nur sie kommt niemals auf die Idee etwas anderes als ein normales Auto zu fahren sonst gibts Tote
grüßle [/i]Lira
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"Autor" |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 11:41 Uhr
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bin mal auf www.fuehrerschein.de dann auf STARTUP & Euroführerschein....
da kannste dir dann die neuen Klassen anschauen...ich versteh das so:
der PKW-Führerschein ist ja die B-Klasse. Und mit der B-Klasse kannst du auch die L- & M-Klasse fahren:
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l
[i]ich glaube, dass deine Frage somit mit JA beantwortet ist..oder nicht??[/i]
[blau]bone |
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"Autor" |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 18:47 Uhr
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oki danke
also ich darf ja auch noch 7,5 tonner fahren
und mein vater darf noch bis 125 ccm fahrn
will dess och
aber wollt ja nur wissen ob die die den lappen jetz machen noch n 50ccm roller fahren dürfen :-p
also lira musst mir net das ganze teil da aufschwatzen |
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"Autor" |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 21:37 Uhr
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hehe..
ich bin auch grad frisch aus der Fahrschule...
und jetzt möchte ich mein wissen auch mal hier reinschreiben..
also kusty es ist so...
wenn du dein Auto Führerschein vor dem 1.1.1999 gemacht hast hast du die Führerschein Klassen B,BE,M,L,C1,C1e
hast du dein Führerschein danach bestanden hast du nur die Fahrererlaubnisklassen B, M, L,
aber wenn ich dir mal eine Fhrschule empehlen darf guck auf www.fahrschule-prietzel.de
da sind die einzelnen führerscheine beschrieben.
achso und zu den A1 Führerschein den hast du nur bekommen wenn du dein Führerschein vor...1990 glaube ich gemacht hast. aber guck mal auf der seite da steht alles schön beschrieben oder guck halt auf den führerschein ich hoffe du hast schon den kleinen eu-karte... so wie ich..
cu
Tobi |
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"Autor" |
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geschrieben am: 31.10.2001 um 21:41 Uhr
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Keine Ahnung kusty aber eins weiss ich sicher
Für ein kleines Dreirad, so wies die kleinen Kids fahren weisste, brauchts kein Führerschein! Das darfst Du sofort ohne zu fragen tun fiesgrinseltz
Dreizehn
( weisst ja wie ich bin! ) |
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"Autor" |
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geschrieben am: 01.11.2001 um 14:24 Uhr
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[i]oje nu hab ich die olle 13 auch noch am hals mit dummen kommentaren |
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"Autor" |
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geschrieben am: 04.11.2001 um 00:11 Uhr
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Grinswech
Achichweissjagarnüschtvonwasderredet...
[i]...lallallallaaa... unschuldig pfeiffel und in die Luft gugg...[/i] |
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