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ulrike

Nutzer: clumpsy
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geschrieben am: 20.11.2001    um 13:18 Uhr   
Frankfurt/Oder. Die Eltern der elfjährigen Ulrike aus dem brandenburgischen Eberswalde atmeten auf: Der Vergewaltiger und Mörder ihrer Tochter (Bild) bleibt lange, sehr lange, hinter Gittern. Lebenslange Haft - so lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder gegen den 25-jährigen Stefan J. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hat er die Schülerin am 22. Februar angefahren, verschleppt, missbraucht und mit ihrem eigenen Schal erwürgt. "Er erdrosselte sie kaltblütig, weil er einer Bestrafung entgehen wollte", sagte die Vorsitzende Richterin.
Das Gericht erkannte - wie von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert - eine besondere Schwere der Schuld an. Das hat zur Folge, dass die Strafe frühestens nach 20 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Sicherungsverwahrung - wie von Nebenklagevertreter Gregor Gysi gefordert - ordnete die Schwurkammer aber nicht an. Die Sicherungsverwahrung wird angeordnet, wenn Kriminelle einen Hang zu schweren Straftaten haben oder für die Allgemeinheit gefährlich sind. Dann bleiben sie auch nach Ende der Haftstrafe im Gefängnis.


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Der Angeklagte zeigte bei der Urteilsverkündung keine Regung. Wie an den vorangegangenen 13 Prozesstagen verfolgte er das Geschehen im Saal 488 des Frankfurter Landgerichts mit gesenktem Blick und hängenden Schultern. Er hatte sich am letzten Prozesstag in einer Erklärung bei den Eltern (Bild) des Mädchens entschuldigt. Sie hatten das gesamte Verfahren im Gerichtssaal verfolgt.
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