"Autor" |
Aushang in einem Betrieb |
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geschrieben am: 30.12.2001 um 19:22 Uhr
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Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn
Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun, und jemand anders
kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den
späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei. Vorausgesetzt,
Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
a) Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue
Kraft einstellen können.
b) Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen
einleiten können.
c) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind.
Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub
abgezogen.
Operation
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie eingestellt, wie
Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den
vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber- oder Goldene Hochzeit
für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre
mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag
Daß Sie geboren wurden, ist nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in
solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unsrer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie
hatten ja schon Ihren Spaß!
Der Vorstand |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.12.2001 um 20:00 Uhr
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Sowas kann auch nur von sam kommen...
Aber danke für die Information
Tschööööööö... |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.12.2001 um 20:45 Uhr
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hab ich von fotzenkrampf.de |
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