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medizinische - rechtliche - Frage

Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 14.02.2002    um 17:22 Uhr   
also....man stelle sich ma vor....man geht freilwillig zum arzt...und dieser untersucht ein und fragebogen naja und so....der arzt will einen denn weiß machen das man ernsthaft "erkrankt" ist und will einen halt "wegschicken" gegen den willen des patienten der aba freiwillieg da war (beim arzt)
hat der arzt das recht dazu?? auch wenns nur für das beste des patienten ist?? kann man sich wehren??
möcht des nur aus interesse wissen
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Nutzer: Gast_Liralu
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geschrieben am: 14.02.2002    um 17:53 Uhr   
[i]Was meinst du denn mit Wegschicken ?....

Für Volljährige gilt, ein Arzt darf jede Untersuchung oder Behandlung nur durchführen, wenn man sein Einverständnis dazu gegeben hat.
Einzige Ausnahmen sind Notfallbehandlungen/operationen.

Für Minderjährige gilt denk ich dasselbe, außer das die Eltern die letzte Entscheidung haben. Kinder un Jugendliche (ich weiß aber nicht bis welches Alter, 16 o. 18) können demnach keine Operation oder Behandlung verweigern, wenn ihre Eltern anders Entscheiden.

Trotzdem unterliegt der Arzt auch Jugendlichen gegenüber der Schweigepflicht und darf Untersuchungsergebnisse etc nicht an die Eltern weitergeben, falls du dies nicht wünscht.

Wenn ich falsch liege, korrigiert mich

[/i]Lira
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Nutzer: animail
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geschrieben am: 14.02.2002    um 18:04 Uhr   
[i][schwarz]also...ehrlichgesagt...versteh ich des net
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Nutzer: trinity76
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geschrieben am: 14.02.2002    um 19:27 Uhr   
[i]also ich sag mal, wenn es um die gesundheit der mitmenschen geht, sprich, es ist was höchst ansteckendes, dann darf er das
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 14.02.2002    um 20:46 Uhr   
Meinst ins Krankenhaus, oder was?
Eigentlich müssten wir wissen, um welche Krankheit es sich handelt.
Wenn du was ansteckendes hast, darfst nicht zur Schule, oder zur Arbeit.
Gegen deinen Willen ins Krankenhaus geht normalerweise nur, wenn du nicht volljährig bist, bzw, entmündigt.

Gegen Deinen Willen kannst auch bei psychiatrischer Krankheit im Spital landen.

Am besten, Du sprichst mit Eltern oder anderen Verwandten drüber!
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 15.02.2002    um 10:32 Uhr   
nein....ich hab des dooch gar nid
es geht also ich mein..des is nix ansteckendes....
"wegschicken" blöde formuliert....also..halt...nich ins krankenhaus....naja sondan.....ach wisst scho wos ich mein...
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Nutzer: trinity76
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geschrieben am: 15.02.2002    um 11:15 Uhr   
[i]wegschicken in form von behandlung verweigern?
das darf er auch net, da kann der/die jenige sich bei der örtlichen kassenärztlichen vereinigung beschweren. jeder arzt hat so weit ich weiß behandlungspflicht
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 15.02.2002    um 11:18 Uhr   
näääääää....och nid sooo wegschicken.....
er willa behandeln....aba indem er den patienten halt überweist...
ok also er übaweist den patienten ina klinik...aba der patient ist wüst dagegen.......darf der arzt des denn trotzdem??
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 15.02.2002    um 11:51 Uhr   
Der Arzt darf Dich überweisen.
Die Frage ist, ob Du ins KH fährst.

Wenn Du was ernsthaftes hast, solltest Du Dich behandeln lassen.

Wenn Du Ängste hast, deswegen, lass Dich aufklären!

Wenn Du noch nicht volljährig bist, und eine ernsthafte Krankheit hast, und Du Dich nicht behandeln lässt, kann der Arzt Deine Erziehungsberechtigten verständigen.

Ich würde Dir schwer empfehlen, mit den Eltern zu reden!
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 15.02.2002    um 12:20 Uhr   
hat der arzt nich schweigepflicht??
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Nutzer: Nightsky78
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geschrieben am: 15.02.2002    um 15:38 Uhr   
Der Arzt schreibt doch nur eine Überweisung für einen *Typ* Klinik, z.B. zu einem Augenfacharzt oder so was, aber er *darf* überhaupt nicht sagen, dass man zu einem bestimmten Arzt hingehen soll. Man kann sich dann also den Augenarzt (oder was auch immer) selbst aussuchen oder zu einem anderen Arzt gehen, der einen auch selbst behandelt ohne zu Überweisen.
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 15.02.2002    um 16:37 Uhr   
wenns nur son kleiner assigä augenarzt wär....würds mir keine sorgen machen...
in diesem fall kann der arzt einen überweisen...glaub ich jedenfalls....also naja is auch egal...
man kann wohl nichts dagegn unternehm...
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Nutzer: chefzwerg
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geschrieben am: 15.02.2002    um 16:37 Uhr   
hm so ne entziehungskur tät dir gut..hör auf den arzt!!
täts uns alln nen gefalln..
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 15.02.2002    um 17:00 Uhr   
ach haalt die klappe..wer fragt dich denn..
außadem is des keine entziehungskur....
der arzt bevorzugte des wort..."therapiezentrum"
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Nutzer: OnkelWeidner
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geschrieben am: 15.02.2002    um 17:55 Uhr   
Chat süchtig?
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 15.02.2002    um 18:49 Uhr   
Na, was ist los?

Komm sag schon.

Therapiezentrum?

Ist es Krebs? Oder Alkoholentzug, komm sag, Geschlechtskrankheit wirds schon nicht sein.

Machs net so spannend.

Nichts ist so schlimm, daß man nichts unternehmen könnte!
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 15.02.2002    um 19:07 Uhr   
nix krebs... da glaub ich braucht man keine therapie...
och kein alkohol... obwohl man da ne therapie braucht..
nix chatsüchtig.. gibs da scho therpaien??
geschlechtskranheit ...


versteh sowieso nich wos die wolln...
noch ma ne frage....
wos kann man eigtl so mit bluttest nachweisen??

sie meinten ich hätte da son kleines problem...is deren ansicht...paar kleine fragen gestellt (also arzt an mich) ich antworts.....naja und da wird alles mögliche reininterpretiert...
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 16.02.2002    um 13:54 Uhr   
Bluttest?

Da gabs was abnormales?

Ich kenn eine, die hatte abnormes Blut, da gings aber um Forschung.

Dann kann man im Blut Krebs nachweisen. Nur keine Panik!

Man kann im Blut auch z.B. Schilddrüsenprobleme nachweisen.
Braucht man auch keine Panik haben.

Hör mal zu.
Wenn wir schon so eine gute Diagnostik haben, die Unregelmäßigkeiten im Blut nachweist, warum hast kein Vertrauen und läßt Dich behandeln?

Ich rate Dir dringendst, Deine Eltern zu informieren!

Die sind nämlich dazu da, Dich hierbei zu unterstützen.
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"Autor"  
Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 16.02.2002    um 14:31 Uhr   
wenn du meine erzeuger kenn würdest..öhm...dann würdst dadrüba anders denken....
außadem muss montach eh zum arzt.... leida....
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"Autor"  
Nutzer: Klarry
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geschrieben am: 16.02.2002    um 14:40 Uhr   
Zabia das Entmündigungsgesetz wurde 1994 abgeschafft
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Nutzer: Gast_Unzäls
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geschrieben am: 17.02.2002    um 13:32 Uhr   
kann ma einä sagn...wos des fürn gestez is???
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