Auf den Beitrag: (ID: 940113) sind "51" Antworten eingegangen (Gelesen: 1837 Mal).
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Nutzer: TDK
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geschrieben am: 02.03.2002    um 03:55 Uhr   
[quote]TDK..willste nen bankkaufmann belehren?? [/quote]

... ne .. aber ne Rücküberweisung bei ner Überweisung geht halt nicht, nur bei Lastschrift ... Sogar als unsere Bank was ausgeführt hat was sie eigentlich nicht mehr durfte weil sie ne sperrrung übersehen hatten konnten sie das nicht zurückholen. Nur wenn wir gesagt hätten sie dürfens. So mussten sies selbst ersetzen. Das ist halt das sichere dabei wenn ichs überweisen lassen ... der andere kannst nicht zurückholen ... wie auch hier logischerweise, denn bis man merkt das es nicht geschickt wirdist es sowiso zu spät, zumal es bei Vorkasse ja erst losgeschickt wird wenn das Geld da ist und dann ist ne Rücküberweisung unmöglich (sonst würden die meisten das dann auch nicht schicken)
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Nutzer: DJ-Darkzone
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geschrieben am: 02.03.2002    um 14:07 Uhr   
(zitat)jörg

ich finde das echt geil wie du die verarscht reife leistung ich dachte du hast kein giro konto naja bin ja schon leise (/zitat)

[b][i][gelb]Ossi Ich verarsch die nicht du hong.
Ich hab n Giro konto, ich kann mir sowas leisten, und muss
nicht unter der brücke wohnen wie du...

[rot]Darkzone
~~~~~> MendeMC™
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Nutzer: DJ-OsTbLoCk
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geschrieben am: 05.03.2002    um 11:21 Uhr   
na dann bring morgen(mittwoch) deine ec karte mit dann werden wir ja sehen achja ich wohne net under der brügge
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Nutzer: YourGirl15
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geschrieben am: 05.03.2002    um 11:24 Uhr   
+VERKLAG IHN!!!!!!!!!! ....naja, ich hab ka, sorry, würde dir gerne weiterhelfen aber wie gesagt ka wie...
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Nutzer: *tbone*
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geschrieben am: 05.03.2002    um 12:59 Uhr   
ich merk schonwieder....wer lesen kann ist schwer im vorteil..gg


Wenn eine Überweisung falsche Daten beinhaltet, oder mit der Ware etwas nicht stimmt, hat man, [b][rot]solange die Überweisung beim Empfänger noch [schwarz]NICHT[/schwarz] gutgeschrieben ist[/rot][/b] die Möglichkeit, seine Bank zu beauftragen, einen Überweisungsrückruf zu tätigen.

Diese benötigt dazu alle Daten der Überweisung, rufzt dazu bei der Empfängerbank an, übermittelt denen die Daten, prüft, ob die Überweisung noch nicht gebucht ist. wenn das der Fall ist, wird der Empäfnger das Geld nie sehen!


Und die Aussage, dass man nur Lastschriften zurückgehen lassen kann ist auch so nicht richtig. WENN man z.B. im "media markt" (im nachfolgenden "mm") einkauft und mit Karte zahlt, zählt das ja auch zu den Lastschriften, da der "mm" ja Geld einzieht.

hier gibt es nun 2 Möglichkeiten:
1) man zahlt per PIN
2) man zahlt per Unterschrift

Bei 1) habe ich keine Möglichkeit mehr, die Lastschrift rückgängig zu machen, da "mm" durch die PIN geprüft hat, ob genügend Deckung drauf ist und die Zahlung somit vordisponiert ist.

Bei 2) habe ich jedoch die Möglichkeit, die Lastschrift zurückzugeben, da "nur" die Unterschrift geleistet wurde und dies ist keine Sicherheit für die Kontodeckung.

Bei größeren Sachen, die ich bei ebay ersteigere, würde ich immer auf Nachnahme pochen....denn da kann jeder sicher sein, dass er was bekommt!



Noch Fragen???
Geändert am 05.03.2002 um 12:59 Uhr von *tbone*
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Nutzer: _-_Flame_-_
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geschrieben am: 05.03.2002    um 14:16 Uhr   
Genau Bone Keine weiteren Fragen

Da Flame
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Nutzer: DJ-Darkzone
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geschrieben am: 08.03.2002    um 15:31 Uhr   
[b][i][gelb]Habs eBay gemeldet...und gestern bekamm
ich vom Verkaufer ne eMail...
Darin steht das er nen schweren Autounfall habe,
und bis gestern im Krankenhaus war... Er aber
den artikel mir zuschicken würde...
...war das jetz ne aussrede oder echt so?!
Weill er hat ja noch einen der nach mir einen artikel gekauft
hat, diesen zugeschickt...

[rot]Darkzone
~~~~~> MendeMC™
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"Autor"  
Nutzer: *tbone*
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geschrieben am: 08.03.2002    um 21:12 Uhr   
spekulationen sei froh, wenns ankommt
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 09.03.2002    um 10:32 Uhr   
Alles ist möglich.

Solche Geschichten kann man vermeiden, wenn man sich das Ersteigerte per Nachnahme zusenden läßt.

Das heißt, die Post übergibt die Sendung nur gegen Kohle, und überweist die dem Absender.

Hab oft solche Fälle am Postamt. Die erkenn ich daran, weil sie es meistens zum erstenmal machen, und fragen, wie das geht. Die schaun mir sehr zuverläßig aus. Das ist mir aufgefallen.
Daher würd ich dem Verkäufer vorerst mal glauben.
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Nutzer: TDK
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geschrieben am: 14.03.2002    um 09:47 Uhr   
ja .. und wer sich den Beitrag am anfang durchgelesen hat merkt das mehrere Tage vorbei sein müssen und das Geld 100%ig schon angekommen ist *g* .. denn wenns noch nicht da ist hat man auch noch kein anspruch das die Ware da ist bei Überweisung ;)


Mit karte bezahlen ist ja was anderes als Lastschrift da man mit Pin oder Unterschrift bestätigt hat, das sie das Geld einziehen dürfen. Das ist bei normaler Lastschtrift ja nicht so. Da kann es ja sein das man dem anderen gar keine Erlaubnis erteilt hat und deshlab kann man das da zurückholen .. sonst könnte ja jeder einfach Geld vom Konto holen.

Bei unterschrift .. man kanns vieleicht zurück holen aber zahlen muss man sowiso, da ne unterschrift verbindlich ist. Ist ja ne Art Kaufvertrag ;) sonst würd das auch kein Geschäft machen. Die sind ja nicht blöd *g*
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Nutzer: *tbone*
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geschrieben am: 14.03.2002    um 10:01 Uhr   
öhm...cool, ich schnapp mir jetzt meine karte, geh innen hifi-laden, such mir n objekt aus, prüfe, welche kassiererin die unterschrift nicht prüft (achtet mal drauf...80% prüfen die unterschrift nicht!) und fälsch dann sozusagen meine unterschrift und geb dann die lastschrift zurück...blablabla

is ja auch egal, man könnte sich jetzt hier noch "weiterstreiten", wer was wie falsch geschrieben oder verstanden hat
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