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Benes-Dekrete - was ist das?

Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 27.03.2002    um 07:14 Uhr   
Ich hab heut in unserer Zeitung, einen sehr interessanten, informativen Artikel von Roman Sandgruber, Historiker an der Uni Linz, Österreich, gefunden. Copyright ist bei Oberösterrischen Nachrichten, A-4010 Linz.

Ich vermute, Ihr fragt Euch auch, was sind die Benes-Dekrete genau?

[b]Benes-Dekrete: Totes Recht oder lebendiges Unrecht?[/b]

"Das war eine Sache der Bourgeoisie", meinte vor mehr als dreißig Jahren der kommunistische Historiker Zdenek Nejedly, damals stellvertretender Ministerpräsident der Tschechoslowakei, gegenüber dem jüngst verstorbenen Wiener Osteuropa-Historiker Richard Plaschka, als dieser ihn auf die Benes-Dekrete angesprochen hatte. Nejedly hatte aus seiner Sicht nicht ganz Unrecht: Die Vertreibung und Enteignung der Deutschen war nicht unter kommunistischer Herrschaft erfolgt, sondern schon vorher während der kurzen demokratischen Ära der tschechoslowakischen Nachkriegsgeschichte von 1945 bis 1947.


Mehr als drei Millionen

Das macht die Sache für das tschechische Selbstverständnis so schwierig. Die Erlassung der Benes-Dekrete, die Vertreibung von mehr als 3 Millionen Menschen und die Ermordung von mindestens 40.000, nach Schätzung mancher Autoren sogar bis zu 240.000 Personen, waren nicht unter einem diktatorischen Regime oder unter dem Mantel des stalinistischen Totalitarismus erfolgt, sondern in einer demokratischen Aufbruchsstimmung, aus der die moderne tschechische Republik ihr Selbstverständnis schöpft, nach dem Schrecken der nationalsozialistischen Diktatur und bevor die Kommunistische Partei die Macht an sich riss.

Die Vertreibung der Deutschen in der Tschechoslowakei und die kommunistische Machtübernahme sind getrennt von einander erfolgt und haben doch viel miteinander zu tun. Die Kommunistische Partei war in die Vertreibung der Sudetendeutschen massiv involviert und hat davon profitiert. Weniger in der Form, dass vielleicht die Sudetendeutschen bei den Wahlen, mit denen die Kommunisten an die Macht geschwemmt wurden, nicht kommunistisch gewählt hätten: Denn zweifellos wären alle, die nationalsozialistisch belastet gewesen waren, ähnlich wie in Österreich bei der ersten Wahl wohl vom Wahlrecht ausgeschlossen worden. Aber die gewaltsamen Enteignungen und Vertreibungen lähmten das Unrechtsbewusstsein und schufen ein Rechtsklima, das den kommunistischen Enteignungen und Schauprozessen den Weg ebnete.
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geschrieben am: 27.03.2002    um 07:14 Uhr   
Erst Dekrete, dann Gesetz

Hinter den Benes-Dekreten verbirgt sich der Umstand, dass der tschechoslowakische Staatspräsident Edvard Benes (1884-1948) nach seiner Rückkehr aus dem Londoner Exil im Jahre 1945 vorerst mit einer Reihe von Dekreten regierte, insgesamt waren es 143, die nachträglich vom Parlament gebilligt wurden.


Der Inhalt der Dekrete

Einige davon betrafen die Frage der Angehörigen der deutschen und ungarischen Bevölkerungsgruppe in der Tschechoslowakei. Dazu gehörten das Dekret vom 19. Mai 1945, das die Vermögen "staatlich unzuverlässiger Personen" ("Personen deutscher oder ungarischer Nationalität sowie von tschechischen und slowakischen Kollaborateuren") unter nationale Verwaltung stellte; das Dekret vom 19. Juni 1945, das unter anderem "außerordentliche Volksgerichte" schuf, die "nazistische Verbrecher, Verräter und ihre Helfershelfer" abzuurteilen hatten; das Dekret vom 21. Juni 1945, mit dem das landwirtschaftliche Vermögen von Deutschen und Ungarn sowie allgemein von "Verrätern des tschechischen und slowakischen Volkes" konfisziert und auf Tschechen und Slowaken aufgeteilt wurde; das Dekret vom 20. Juli 1945, das die Besiedlung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen, Ungarn und anderen Staatsfeinde durch tschechische, slowakische und andere slawische Landwirte bestimmte; das Dekret vom 2. August 1945, das allen Deutschsprachigen die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft aberkannte, wenn sie nicht nachweislich Antifaschisten gewesen waren, den Sudetendeutschen rückwirkend mit Datum 10. Oktober 1938, den Protektoratsdeutschen mit 16. März 1939 und den Deutschen in der Slowakei und den deutschen Juden im Protektorat Böhmen und Mähren mit 10. August 1945. Danach konnten die Gesetze über den Aufenthalt von Ausländern und ihre Abschaffung Anwendung finden.

Ferner gehören zu diesen Erlässen noch das Dekret vom 19. September 1945, mit dem Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren hatten, eine Arbeitspflicht zur Beseitigung der Kriegsschäden auferlegt wurde; das Dekret vom 27. Oktober 1945, das zur "Sicherstellung staatlich unzuverlässiger Personen" Internierungslager schuf und das Dekret vom 27. Oktober 1945, mit welchem in den Gefängnissen und Internierungslagern "Zwangsarbeits-Sonderabteilungen" eingerichtet wurden.


Das Amnestiegesetz

Nicht direkt zu den Benes-Dekreten, aber in einen unmittelbarer Zusammenhang mit diesen gehört das Amnestiegesetz, das am 8. Mai 1946 von der Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Republik verabschiedet worden war, wonach "eine Handlung, die in der Zeit vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf für die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele hatte", auch dann nicht als widerrechtlich anzusehen sei, "wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre." Das bedeutet, dass Tatbestände wie Raub und Mord, die von Tschechen an Deutschen vor allem in der Zeit der "wilden Vertreibung" (Mai bis Herbst 1945) begangen worden waren, für nicht strafbar erklärt wurden.

Die Benes-Dekrete, die bei der faktischen Umsetzung der Vertreibung sicherlich eine wichtige Rolle spielten, waren jedoch nicht deren rechtliche Grundlage. Diese stammt aus dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 , in dessen Artikel XIII festlegt wurde, dass "die Überführung von deutscher Bevölkerung, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben ist, nach Deutschland durchgeführt werden muss".

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geschrieben am: 27.03.2002    um 07:15 Uhr   
Vorgeschichte der Dekrete

Die Benes-Dekrete haben natürlich ihre Vorgeschichte: Am schwersten wiegt, dass nicht die Tschechen es waren, die den Deutschen zuerst die Aussiedlung androhten, sondern dass von Seiten der Nationalsozialisten der tschechischen Nation immer wieder eine vollständige Germanisierung angekündigt wurde, durch die "Umvolkung der rassisch geeigneten Tschechen" und die "Aussiedlung der rassisch unverdaulichen Tschechen und der reichsfeindlichen Intelligenzschicht" bzw. eine "Sonderbehandlung dieser und aller destruktiven Elemente". Von Plänen für eine weitgehende Aussiedlung aus Böhmen und Mähren in ein Gebiet au ßerhalb des Reiches, "ans Eismeer" oder nach Südamerika (Patagonien) und für eine Besiedlung des freigewordenen Raumes mit Deutschen bekamen die Tschechen zwischen 1939 und 1945 immer wieder zu hören. Dem Gauleiter von Niederdonau schwebte Brünn als würdige Hauptstadt eines eingedeutschten Großgaus Niederdonau vor und der Gauleiter von Oberdonau August Eigruber hätte sich gerne an der Spitze eines bis in die Nähe von Prag hinaufreichenden Gaues gesehen.


Gegenseitiges Misstrauen

Am gegenseitigen Misstrauen waren auch die Tschechen nicht unschuldig: Die Tschechoslowakei war zwar bis 1939 eine der wenigen Demokratien im damaligen Europa, aber sie war kein Staat mit einem modernen Minderheitenschutz, sondern ein multinationaler Staat, der sich als Nationalstaat gebärdete, als Staat der Tschechen und Slowaken, obwohl in Tschechien ein Drittel der Bevölkerung Deutsche waren und in der Slowakei ein ähnlicher Prozentsatz Ungarn. Klement Gottwald berichtete 1943 von einer Unterredung mit Edvard Benes: "Der Herr Präsident unterstrich, dass die Tschechoslowakei am Ende der Säuberungsaktion ein slawischer Nationalstaat sein müsse."


Ethnische Säuberung?

Jener Teil der Benes-Dekrete, der sowohl Tschechien wie in der Slowakei die Enteignung der Minderheiten betrifft, stellt aus vielerlei Gründen heute eine Belastung dar: Erstens im Blick auf das Gespenst der ethnischen Säuberungen, das weltweit keineswegs gebannt ist, zweitens hinsichtlich der Problematik der Kollektivschuld, die damit verknüpft ist, ohne individuelle Rechtssprüche und in einem Klima der Gewalt , drittens in ihrer engen Verknüpfung mit dem demokratischen System der Tschechischen Republik, viertens wegen des immensen sozialen Leids und des wirtschaftlichen Schadens, der damit für die Länder selbst angerichtet wurde, und nicht zuletzt auch wegen des makabren Umstands, dass unter die Benes-Dekrete nicht nur zahllose Antifaschisten und bloße Mitläufer unter den Deutschen gefallen waren, sondern davon auch die von den Nationalsozialisten beraubten und ermordeten Juden mit ihren Vermögen betroffen wurden, sofern sie sich in den Volkszählungen der Zwischenkriegszeit als deutschsprachig deklariert hatten.

Totes Recht oder Unrecht sind die Benes-Dekrete nicht, auch wenn die meisten der Betroffenen längst tot sind und viele ermordet worden waren.


Im Original "transfer"

Die Aussiedlung selbst (im englischen Original "transfer") war ein Beschluss der Alliierten und ein Ergebnis der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Krieges. Eine Entschädigung wird man daher von Tschechien und der Slowakei nicht einfordern können, nicht nur wegen der ungeheuren Höhe der damit verbundenen Vermögen. Was man aber wohl erwarten kann, ist eine klare Distanzierung von Methoden der ethnischen Säuberung und eine symbolische, durchaus auch materielle Geste, wie sie etwa Österreich mit der Zwangsarbeiterentschädigung gesetzt hat, die zu einem wesentlichen Teil auch zahlreichen noch lebenden tschechischen Betroffenen zugute kommt.



( von Roman Sandgruber* )

OÖN vom 27.03.02
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geschrieben am: 27.03.2002    um 08:52 Uhr   
Zabia wieviel willste noch schreiben
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geschrieben am: 27.03.2002    um 09:21 Uhr   
[i]ich glaub sie ist jetzt fertig
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geschrieben am: 27.03.2002    um 17:11 Uhr   
Ich schiebs mal, vielleicht wills noch wer lesen.
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