Auf den Beitrag: (ID: 964123) sind "51" Antworten eingegangen (Gelesen: 937 Mal).
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Nutzer: -Janni-
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geschrieben am: 24.04.2002    um 01:09 Uhr   
[i][b]man kann gar nicht schwanger werden wernd der monzasblutung[/b]

gerade dann nicht!!

man man man... im laufe des monats
hat die frau ihren eisprung
dat ei wandert im eileiter
bis in die gebermutter...
...da liegt es paar tage...
...wenns nich zur befruchtung kommt..
...dann setz es sich in der schleimhaut fest...
...des schwillt an...
...des zeug wird vom körper ausgestoßen...
...det ei is wesch...
...un de frau hat ihre tage..

..mein gott so schwer?...

...die frau kann übringens
nur einige stunden im monat schwanger
werden...

janni

noch fragen???
Geändert am 24.04.2002 um 01:49 Uhr von -Janni-
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"Autor"  
Nutzer: Jenny
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geschrieben am: 24.04.2002    um 01:33 Uhr   
(zitat...die frau kann übringens
nur eine stunden im monat schwanger
werden...
(/zitat)

Ähm bist Du Dir da so sicher?
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Nutzer: King-Salomon
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geschrieben am: 24.04.2002    um 02:25 Uhr   
also was fällt einem denn dazu ein...

ein solch trauriges Beispiel von unwissen und schon fast strafbarer nichtbachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Thema "Zeugungsakt" müßten ja schon strafbar sein (wenn sie das nach §12 II Nr.1 BZeugG nicht bereits wären...)

also.. um Euch mal auf den Stand der deutschen Rechtslage zu bringen.. *kopfschütteltz*:

zum Thema Schwangerschaft während der "Tage" ...
§12 I BZeugG verbietet den Verkehr während der weiblichen Monatsblutung .. 12 II Nr. 1 setzt dies sogar unter strafe.. mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe.. also überlegt es Euch gut!

ansonsten:
§2 I Nr. 1-6 BZeugG listet die 8 ( es gibt zwei nummern mit buchstaben daher nicht 6 sondern 8!) erlaubten arten der Zeugung auf, §2 II BZeugG die erlaubten Zeiten... zu beachten ist dabei das der Sonntägliche Verkehr zwar theoretisch verboten ist, das BVerfG jedoch diesen Passus für Verfassungswidrig erklärt hat!

§3 BZeugG beschreibt nun expilziet an welchen tagen in dem Regelmonat der Frau der Akt vollzogen werden darf... zu der Starfbarkeit bei Abweichen verweise ich auf §12 II BZeugG s.o.!)

so.. alles nachzulesen im Bundesgesetzblatt I 1999 Seite 2012-2013 ... damit keiner sagen kann er hätte nichts gewußt

Seuftz... ok.. also als Hinweis BZeugG heist Bundeszeugungsgesetz.. ohman

Geändert am 24.04.2002 um 02:29 Uhr von King-Salomon
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"Autor"  
Nutzer: Jenny
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geschrieben am: 24.04.2002    um 02:27 Uhr   
Antaschatz? Lies es Dir gut durch damit Du Bescheid weißt
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"Autor"  
Nutzer: Poison
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geschrieben am: 24.04.2002    um 02:38 Uhr   
[blau][i]Also dazu muss man ja net viel sagen ...ausser das dieses Thema besser in die Bravo sollte oder net ????


pois
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"Autor"  
Nutzer: Jenny
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geschrieben am: 24.04.2002    um 02:50 Uhr   
Sagt mal ... ... ich dachte Bienchen und Blümchen und dann kommt der Klapperstorch ... hab ich was verpasst?
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 24.04.2002    um 06:28 Uhr   
Zum Thema "Frau ist nur kurze Zeit empfängnisbereit":

Stimmt irgendwie.
Aber man muß beachten: Samen, die x-Chrimosomen tragen sind langsamer in der Beweglichkeit und leben ca. 72 h. Samen mit y-Chromosomen bewegen sich schneller und leben wesentlich kürzer! (ca. 24 h).

Den Zeitpunkt des Eisprungs (dann ist Empfängnis) kann man mit der Temperaturmethode nur nachträglich feststellen. Der war, wenn die Temperatur nach einigen gleichbleibenden Tagen, für einen Tag um 3 Zehntel Grad gestiegen war. Den Zeitpunkt näher bestimmen kann man mittels des Zerviksschleims der Frau. Der wird dann zähflüssiger, "läßt sich zum Faden ziehen".

Diese Tatsachen sind wichtig bei Wunschkind.
Zur Empfängnisverhütung nimmt man besser die Pille. DIe ist sicherer.

Frage bezgl. der Wechseljahre:
Ich weiß nimmer genau die Daten der neuen Ovulationshemmer. Die früheren waren ja stärker oder viel stärker dosiert.

Ich musste vor jedem Wunschkind einige Monate früher mit der Pille aufhören. DIe Gebärmutter sollte sich regenerieren. Die Pille spielt ja dem Körper eine Dauerschwangerschaft vor. (Zweimal schwanger werden geht nicht!).
Manche Frauenärzte vertreten die ANsicht, daß jahrelange Pille eine spätere Schwangerschaft der Frau erschweren kann.

Die Wechseljahre der Frau haben nix mit der Qualität der Eizellen zu tun, sondern mit den Hormonen!

Ich weiß nicht, obs die Wechseljahre tatsächlich gibt. Ich mein, daß das Schicksal der Frau ist. Ich denke mir, das können auch psychosomatische Erscheinungen sein.

Muß aber nicht stimmen.

Tatsächlich hab ich seit über 10 Jahren keine Menstruation mehr. Ohne chirurgischen Eingriff. Ich hatte aber eine schwere Schilddrüsenerkrankung (Überfunktion mit übermässigem Schwitzen, Herzflattern usw.). Wechselbeschwerden hab ich nie verspürt. Allerdings sind viele Symptome der Schilddrüsenerkrankung ähnlich den geschilderten Wechselbeschwerden.
Vieleicht hat mir ja die Schilddrüsenerkrankung den Wechsel erspart. Wenn es den Wechsel überhaupt gibt. Ich kenne noch keine Frau in meiner großen Verwandtschaft, die das hat(te).

Ich denke nicht, daß die Pille damit zu tun hat, ob die Frau länger empfängnisbereit ist. Ich denke eher, die Pille ermüdet den Körper und verhindert möglicherweise(!) Schwangerschaften. Oder erschwert diese, wenn man die Pille wegen Kinderwunsch absetzt.
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"Autor"  
Nutzer: chasey
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geschrieben am: 24.04.2002    um 07:31 Uhr   
zivi als doktor sommer
man man wo binsch nua hia gelandet
aufklärung wurd bei mia och vergesse hab wohl komische ellis:-p
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"Autor"  
Nutzer: Jenny
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geschrieben am: 24.04.2002    um 16:41 Uhr   
Zabia und Zivi ... hm wollt Ihr net mal AufklärungssepŽs machen? Würde wohl einigen helfen
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"Autor"  
Nutzer: Grassi
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geschrieben am: 24.04.2002    um 16:57 Uhr   
[i]des wußt sogar ich als kleines unerfahrenes Früchtchen



gut gemacht enät gut aufgeklärt, Dr Sommer
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"Autor"  
Nutzer: cHaLicE
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geschrieben am: 24.04.2002    um 17:00 Uhr   
[i][gelb]Bin halt lieb...:-p

Des verplante
~cHaL~
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