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"Autor"  
Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 05.07.2002    um 19:07 Uhr   
Ich würde sagen:

Ein Erwachsener, Volljähriger, der mit einem Mädchen unter 14 Jahren Sex hat, der hat die Grenze zum Strafbaren eindeutig überschritten!

Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt für Frauen mit Jungens unter 14!

Bzw. für Homosexuelle.


Es gibt nun mal die Grenze. Volljährige müssen sich daran halten, wenn sie nicht in Konflikt mit dem Gesetz kommen wollen.


Niemand aber will (hoffe ich wenigstens!) Sex unter Jugendlichen mit Strafe bedrohen!

[b]Die sollen nur auf ausreichenden Schutz achten, und vor allem auch darauf, daß sie wirklich wollen, was da geschieht![/b]


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"Autor"  
Nutzer: tinny
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geschrieben am: 05.07.2002    um 19:19 Uhr   
[i]und was is wenn n 20 jähriger mit ner fast 15 jährigen zusammen is?
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