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Österreich kriminalisiert Jugendliche

Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 27.09.2002    um 10:20 Uhr   
[zitat]Der neue Paragraph 207b sieht die Bestrafung des sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen vor, die jünger als 16 Jahre sind.[/zitat]

Eltern zeigten Burschen an
Im verhandelten Fall am Donnerstag hatte ein 16 Jahre alter Lavanttaler Bauschlosser seinen 13-jährigen, im selben Haus wohnenden Freund, zu sexuellen Experimenten verführt und ein Jahr lang missbraucht. Nachdem der jüngere Bub daheim darüber gesprochen hatte, zeigten seine Eltern den Älteren an.

[b]13-Jähriger machte freiwillig mit[/b]
Aktenkundig ist jedoch auch, dass der Freund freiwillig mitgemacht hatte. Dennoch habe der Angeklagte die mangelnde Reife des Buben ausgenützt, stellte der Richter fest. [b]Neu ist in der Gesetzsprechung auch, dass der Richter gleich entschieden hätte, wenn das Opfer kein Bub, sondern ein Mädchen gewesen wäre.[/b]

Urteil ist rechtskräftig
Der Angeklagte war geständig, seine Strafkarte weist allerdings schon eine Vorstrafe auf. Demzufolge wurde der selbst noch unreife und pubertierende Bursche zu einer [b]bedingten Haftstrafe von zehn Monaten[/b] verurteilt. Er nahm die Strafe an, denn sie befindet sich noch unter der Mindestandrohung von einem Jahr. Gleichzeitig erhielt er eine [b]Geldstrafe in der Höhe von 3.200 Euro[/b].


Fakt ist: Hier gehts um erste sexuelle Kontakte unter Jugendliche, die ja nicht immer gleichaltrig sind.

Sobald einer der beiden, gleich welchen Geschlechts!, 16 wird, und es zu einer Anzeige kommt, kommt dieser Paragraph 207b zum tragen.

Es ist nämlich äusserst unwahrscheinlich, daß die Sexualpartner gleiche Reife besitzen. Da kann man immer sagen, eine/r hat den/die andere/n ausgenutzt.

[b]Wohlgemerkt: Hier gehts um freiwilligen Sex unter Jugendlichen, hier gehts nicht um Missbrauch, Nötigung oder Vergewaltigung! Hier haben Eltern ein Machtinstrument, mit dem sie Sex unter Pubertierenden verhindern können bzw. bestrafen lassen können, solang ihr Kind noch nicht 16 ist! Gegen den Willen ihres Kindes![/b]


Zur Vorgeschichte: Österreichs Paragraph 209 wurde sehr lange benutzt, damit Eltern freiwillige homosexuelle Kontakte ihrer Jugendlichen gerichtlich bestrafen lassen konnten. Sobald einer eine bestimmte Altersgrenze erreichte, konnte er verurteilt werden. Das musst repariert werden, da die Altersgrenzen bei Jungen und Mädchen unterschiedlich und daher diskriminierend waren.
Nun haben sie das so repariert, daß praktisch nur gleichaltrige Jugendliche untereinander erste Sexualkontakte bzw. Sexualbeziehungen haben dürfen, damit sie nicht kriminell werden.


Ich bin ehrlicherweise gesagt nicht besonders tolerant gegenüber homosexuellen Beziehungen. Damit meine ich, ich würd einen schweren Schock kriegen, wenn mein Sohn oder meine Tochter diese sexuelle Ausrichtung haben würde.

Ich bin auch nicht für hemmungslosen Sex unter Minderjährigen.

Ich seh aber nicht ein, daß hier Jugendliche und Minderjährige kriminalisiert werden.

Jetzt bin ich mal fies:
Der Junge hat 10 Monate unbedingt bekommen. Und 3200 Euro Geldstrafe.

Die Polizisten, die den Schubhäftling Omofuma durch Knebelung und Fixierung während des Abschiebeflugs "zu Tode begleitet" haben, bekamen 8 Monate bedingt.


Geändert am 27.09.2002 um 10:37 Uhr von zabia
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Nutzer: boxy
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geschrieben am: 27.09.2002    um 19:09 Uhr   
[i]Ich empfinde diese Einteilung in homo- oder heterosexuell als unsinnig. Es gibt für mich keine sexuelle Ausrichtung, es gibt nur den richtigen Partner.

Ich frage mich immer, wie Grenzen wie die von 16 Jahren im obigen Gesetz festgelegt werden. Menschen mit unterschiedlichen Reifegraden gibt es in allen Altersstufen - wie kommt man hier auf die Grenze von 16 Jahren?

Zum Inhalt selbst: Ich finde es nicht schlecht, dass Kinder vor den Einfluss Älterer geschützt werden sollen.
Aber ist nicht die Umsetzung problematisch?
Wie kommt man auf die Grenze von 16 Jahren? Warum entscheidet nicht die (kaum festzustellende) Reife?
Wie kommt man auf das Strafmaß? Heisst es, dass ein 16jähriges Mädchen nicht mit ihrem 15jährigen Freund schlafen darf? Aber sobald er 16 wird dürfen die beiden Sex haben? Ich finde dies unsinnig.

Wichtig finde ich, dass Kinder vor Einflussnahme von Älteren geschützt werden, damit sie nichts unfreiwilliges oder vermeintlich freiwilliges aus falscher Zuneigung tun. Sex ist das privateste, was man von sich preisgeben kann - das Intimste des Menschen gehört geschützt. Die Eltern sollten nicht jemanden verklagen dürfen, weil ihnen die Nase des Partners nicht passt.
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Nutzer: Sir_Roco
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geschrieben am: 27.09.2002    um 19:42 Uhr   
die frage ist doch:

ab wann kann ein mensch entscheiden wann er sex haben sollte?(war das gut formuliert..naja...)

ich denke mit 16jahren hat man die messlatte hier eindeutig zu hoch angesiedelt..

sprüche wie : "wer sex haben will soll sex haben" sollte man allerdings doch kritisch betrachten..

man kann sich ja mal in folgende situationen reinversetzen:

a)ich bin ein 14jähriges mädchen und TOTAL in diesen super süßen 19jährigen verliebt.. allerdings will er in letzter zeit immer mehr und deutet oft an das er mit mir schlafen möchte.. ich weiß nicht was ich machen soll.. ich hab angst aber liebe ihn ja so..

b)ich bin der vater dieses 14jährigen mädchens und weiß das meine tochter in vielen dingen noch sehr unreif ist.. und ich bekomme mit das sie nen älteren freund hat von dem ich nicht viel halte,der aber scheinbar richtig scharf auf die kleine ist..
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Nutzer: _aloa_
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geschrieben am: 27.09.2002    um 19:56 Uhr   
ich finde es sollte eher eine regelung geben dass ein junghe wenn er 15 und älter ist nicht mit einem ca 2 jahre jüngerem mädchen schlafen darf.

14 und 19 jahre sind auch n bissel viel...naja, man muesste diese gesetz einfach mal überdenken und vielleicht eher auf einen altersunterschied eingehen.

wenn eine 14 jährige zb mit einem 16 jährigen schläft finde ich ehrlich gesgat nichts shclimmes daran...
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Nutzer: GeX
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geschrieben am: 27.09.2002    um 20:41 Uhr   
[i]Also erstmal finde ich diese Trennung, Homo-Hetero im Gesetz allein schon äußerst peinlich! Aber was soll man machen...?!

Ich bin gewiss auch nicht für hemmungslosen Sex unter Jugendlichen. Würde man nicht einmal versuchen, es zu verbieten, wär es vielleicht schlimm. Aber ich denke, wenn jemand das freiwillig tut...!

Als Beispiel:
Es gibt doch tausende von Mädchen, die sich einen älteren Freund anlachen. Nehmen wir an, dass sie 13 ist und er 17, ist ja noch normal. Und die lieben sich wirklich und sie will auch Sex mit ihm und er halt auch mit ihr und sie hat nix dagegen. Warum sollten sie es nicht tun? Warum soll so etwas bestraft werden. An sich wär ja nichts schlimm, bis die Eltern es mitbekommen. Sie denken: Oh Gott, mein Kind ist 13 und hatte Sex.
Sie ziehen daraus den Schluss, dass sie vergewaltigt oder dazu gedrängt worden sein muss, denn von selbst kommt ihre brave Tochter nicht auf die Idee Sex zu haben. Und dann kommt es zur Anzeige. Die Eltern setzen ihre Kinder so unter Druck, dass sie am Ende selbst meinen, sie wollten es gar nicht mehr.
Ich finde es so schrecklich. Wenn ein 13jähriges Mädchen ein Sexualleben hat, das ihr nichts Schlechtes tut, sollte man es lassen. Denn wenn dann so was wie eine Anzeige gegen den Freund kommt, wirft das das Mädchen vollkommen zurück. Sie ist verschreckt und traut sich nicht in den nächsten zwei Jahren Sex zu haben, weil sie Angst hat, dass seine Eltern auch den anderen Freund anzeigen und dass auch der verurteilt wird.

Selbst wenn es zwischen Junge und Junge oder Mädchen und Mädchen passiert, ist es für mich nicht anders. So lange es von keiner Seite erzwungen ist, ist das die Sache des Kindes, auch wenn das Gesetz es anders vorsieht.

Wenn ich mir überlege, dass ich Kinder hätte und dass den so etwas passieren würde, würde ich auch Angst um sie haben, aber deswegen kann ich doch nicht Freund oder Freundin anzeigen! Was soll ich tun? Mein Kind entwickelt ihr eigenes Sexualleben und selbst wenn ich versuche, es mit so einer Anzeige zu unterbinden, wird es das Kind vielleicht nicht daran hindern, das Sexualleben in jungem Alter zu gestalten.

So lange niemand zum Sex gezwungen wird, dürfen meiner Meinung nach auch Minderjährige mit ein paar Jahre älteren Sexualverkehr haben. Das ist meine Einstellung.

Aber sobald irgendetwas geschieht, was einer nicht wollte, ist das vorbei, dann ist Schluss und es gibt eine Anzeige, darauf ist Verlass.
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Nutzer: decogirl
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geschrieben am: 27.09.2002    um 21:16 Uhr   
jeder wie er will
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 27.09.2002    um 22:11 Uhr   
Offenbar hab ich mich nich tklar ausgedrückt.
Sorry!

Es gibt keine Unterscheidung im Gesetz, ob homo- oder heterosexuell.

Es gibt jetzt das Gesetz, daß Jugendliche, die mit vollem Einverständnis des jüngeren Partners sexuelle Kontakte pflegen, ab 16 strafbar handeln!

Das bedeutet:
Junge/Mädchen 15, Mädchen/Junge 13 --------> nicht strafbar

nach einigen Monaten:
Junge 16/Mädchen, Mädchen/Jumge 14 --------> strafbar


Dazu das erschreckende Ausmass von 10 Monaten bedingt und 3200 Euro Geldstrafe! (im geschilderten Fall wohl etwas höher, weil der Junge schon mal was angestellt hatte.)


Damit haben die Eltern ein sehr wirksames Mittel zur Hand ihren Willen durchzusetzen.


Ich bin kein Freund von verfrühter sexueller Betätigung. Ich finde dieses Gesetz aber schockierend.

Wenn ein Volljährige/r mit einer/m Minderjährige/n Verkehr hat, ist das sowieso strafbar. Das ist in Ordnung.
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Nutzer: gisi
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geschrieben am: 27.09.2002    um 22:43 Uhr   
der §207b steht unter dem motto *sex. missbrauch von jugendlichen*

ich hab den paragrafen nachgelesen und für alle die es interessiert:
1. sex. handlungen mit einer person unter 16 jahren, wenn der ältere partner/in dabei eine entwicklungsbedingte individuelle unreife sowie seine/ihre eigene überlegenheit dabei ausnützt.
Strafausmaß: bis 1 jahr freiheitsstrafe oder bis 360 tagsätze
2: sex. handlungen mit einer persone unter 16 jahren, wenn der täter eine zwangsweise der person ausnützt( drogenabhängigkeit, obdachlosigkeit, illegaler aufenthalt)
Strafausmaß sieh punkt 1
3:sex. handlungen mit personen unter 18 jahren wenn der sex. kontakt gegen bezahlung stattfindet. dies ist für den zahlenden teil strafbar.
strafausmaß: bis 3 jahre freiheitsstrafe

ich finde es sehr positiv das der § 209 abgeschafft wurde, aber diesen ersatz-paragrafen finde ich zum kotzen.
eine augenauswischerei und derart schwammig formuliert, daß dieser paragraf für mich nur eine einschränkung vom selbstbestimmungsrecht von jugendlichen ist.
damit spricht man eltern ein kontrollrecht über das sexuelle leben ihrer kinder und jugendlichen zu.
heutzutage sind jungendliche früher *reif*, besser aufgeklärt (möchte man meinen) und ich glaube nicht, daß irgendjemand im gericht entscheiden kann, wer reif für sex ist und wer nicht.
damit zeigt sich österreich mal wieder von seiner miserablen gesetzesseite, wo sexualtriebtäter auch nicht mehr haftstrafe kriegen als neugierige jugendliche...da kommt mir echt die galle hoch.
übrigens gibt es in österreich seit 1803 ein schutzalter von 14 jahren was sex. handlungen angeht.

einige von euch wissen ja das ich mit verhaltensauffälligen kindern und jugendlichen arbeite, ich bin vertrauensperson und werd an dem paragrafen meine *freude* haben. danke liebe gesetzgeber in österreich..
manchmal frage ich mich, wo die obrigkeit hinschaut und was sie sich bei so einem schwachsinn denken...

da bin ich immer so stolz österreicherin zu sein und dann muss man sich für sowas zu tode genieren, also echt





Geändert am 27.09.2002 um 22:46 Uhr von gisi
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Nutzer: Gast_Zabia
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geschrieben am: 28.09.2002    um 10:57 Uhr   
Du sprichst mir aus der Seele, Gisi!

Für die, die es noch nicht wissen:

Ich bin Mutter von 4 Töchtern und einem Sohn. Ich bin gegen hemmungslosen Sex. Ich räume aber Jugendlichen das Recht auf erste [b]selbstbestimmte[/b] Sexualerfahrungen ein.

Trotzdem finde ich den Paragraphen eine Schande!


In dem geschilderten Fall wurde dieser Paragraph dazu benutzt, die homosexuellen Kontakte mit dem 13-jährigen zu bestrafen!
Sehen wir uns das genau an. Die liefen ein Jahr lang. Freiwillig von beiden Seiten. Nachdem der Ältere den 16. Geburtstag hatte, konnten die Eltern des jüngeren dagegen etwas unternehmen.
Vorher hätten sie keine Chance gehabt.
Das mit der sexuellen unterschiedlichen Reife ist ein Binsenwahrheit. Die wurde hier aber wahrscheinlich gar nicht ausgenutzt, auch wenn sie tatsächlich vorhanbden war. Das lief ja ein ganzes Jahr, ohne daß der jüngere was dagegen hatte!

Hier hatten nur die Eltern und die Richter was dagegen!


Tatsache ist:

Das ist ein wirksames Machtmittel der Eltern ihre pubertierenden Kinder in Schach zu halten.

Welches junge Mädchen möchte schliesslich ihren Freund als vorbestraft sehen???
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Nutzer: Gast_MiezeKater
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geschrieben am: 28.09.2002    um 14:09 Uhr   
Hmm, Die Jugendliche von heute sind eh die Politiker der Zukunft. Und wenn es soweit ist, wird dieses freiheitberaubendes Gesetz abgeschafft.

[i] hoff ich mal
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