Auf den Beitrag: (ID: 999553) sind "12" Antworten eingegangen (Gelesen: 448 Mal).
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an die Rechtskund'ler

Nutzer: imperius
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geschrieben am: 23.01.2003    um 18:07 Uhr   
[i]Moin ihrs,

ich hätte da mal eine Frage:
Ich wurde heute um die Erklärung eines StGB-Paragraphen gebeten. Da ich es nur mit Kommunalgesetzten (GemO, KAG, etc.) zu tun habe, konnte ich die Erklärung nicht liefern.

Kann mir also bitte einer den

[b][rot][u]§ 54 StGB[/u][/b]
In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwikten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe, gebildet.[/rot]

erklären?

Danke + Gruß
imp
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Nutzer: Gast_Zivi
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geschrieben am: 23.01.2003    um 20:05 Uhr   
interessiert doch keine Sau!
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Nutzer: Cyberus
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geschrieben am: 23.01.2003    um 20:11 Uhr   
Gesetze sind da um gebrochen zu werden...
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Nutzer: imperius
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geschrieben am: 23.01.2003    um 21:52 Uhr   
(zitat)interessiert doch keine Sau!(/zitat)
[i]wieso frag ich dann???
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"Autor"  
Nutzer: Cyberus
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geschrieben am: 23.01.2003    um 21:54 Uhr   
Weil dun Rindvieh bist...
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Nutzer: nuklearstrom
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geschrieben am: 23.01.2003    um 22:40 Uhr   
(zitat
[b][rot][u]§ 54 StGB[/u][/b]
In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwikten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe, gebildet.[/rot]

(/zitat)

ah Juristendeutsch eh kp! was haste den verbrochen?
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Nutzer: King-Salomon
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geschrieben am: 24.01.2003    um 00:13 Uhr   
Sorry, aber was erwartest Du?

Lies den Zusammenhang - nicht nur §54 I S.2 StGB für sich alleine.. dann wird es klarer.. oder nein... mach das was notwendig ist und schau in einen Kommentar da ich bezweifel das es sich nicht um ein speziefisches problem handeln wird..

ansonsten wenn es Dir zuviel Aufwand ist ... nimm das schärfste Strafmaß der verschiedenen Tatbestände und erhöhe es... im Rahmen von Absatz 2 und 3 - ... und ja nicht §§52,53 vergessen...
Geändert am 24.01.2003 um 00:17 Uhr von King-Salomon
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Nutzer: Stephan24m
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geschrieben am: 24.01.2003    um 10:05 Uhr   
(zitat)Sorry, aber was erwartest Du?

Lies den Zusammenhang - nicht nur §54 I S.2 StGB für sich alleine.. dann wird es klarer.. oder nein... mach das was notwendig ist und schau in einen Kommentar da ich bezweifel das es sich nicht um ein speziefisches problem handeln wird..

ansonsten wenn es Dir zuviel Aufwand ist ... nimm das schärfste Strafmaß der verschiedenen Tatbestände und erhöhe es... im Rahmen von Absatz 2 und 3 - ... und ja nicht §§52,53 vergessen...(/zitat)

angeber :-p

Kommentar? welcher kommentar? Dein Kommentar zu dem Beitrag?
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Nutzer: King-Salomon
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geschrieben am: 24.01.2003    um 10:17 Uhr   
war ja klar.. :-p

und nein Steph.. Lackner reicht nicht aus :-p

Leipziger Bitte.. neuste Auflage.. und wehe Du nimmst den falschen Teilband...
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Nutzer: flyover
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geschrieben am: 24.01.2003    um 11:31 Uhr   
wenn du keine idee hast, was es bedeutet, dann frag deinen vorgesetzten. soviel initative sollte ein bürger von seinem beamten (oder was warst du noch gleich?) erwarten dürfen!
oder willst du deinem kunden die erklärung präsentieren, die dir in nem chatforum für (meistens) kiddies gemacht wurde? dann würd ich zivis erklärung als beste möglichkeit vorschlagen! lol
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"Autor"  
Nutzer: imperius
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geschrieben am: 28.01.2003    um 22:22 Uhr   
(zitat)wenn du keine idee hast, was es bedeutet, dann frag deinen vorgesetzten. soviel initative sollte ein bürger von seinem beamten (oder was warst du noch gleich?) erwarten dürfen!
oder willst du deinem kunden die erklärung präsentieren, die dir in nem chatforum für (meistens) kiddies gemacht wurde? dann würd ich zivis erklärung als beste möglichkeit vorschlagen! lol (/zitat)
[i]Ohhh ihr lieben Leute,

da sieht man mal, wieviel ihr überlegt, bevor ihr postet! Es geht hier um etwas, das mich privat interessiert! Und zu meinem ersten Satz hier:
"Beamte" (in Rathäusern ) haben mit dem StGB ( = StrafGesetzbuch) sicher [b]gar nichts[/b] zu tun. Das betrifft und interessiert die Gerichte.

Nur ma am Rande
imp
Geändert am 28.01.2003 um 22:24 Uhr von imperius
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Nutzer: PoleCat
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geschrieben am: 28.01.2003    um 22:59 Uhr   
Auf Imps Wunsch werd ich mal meinen Senf dazugeben *gg*

Erstmal kann ich dem King-S nur zustimmen: §54 I 2 nicht einfach aus dem Zusammenhang der Regelung reißen,denn dann wirds wirklich unverständlich.

Zur (kurzen) Erklärung:

Hat ein Täter mehrere Straftaten begangen (§§52,53 beachten), und mehrere Freiheitsstrafen 'verwirkt', dann wird beim Strafantrag aus den für die Einzeltaten verwirkten Strafen eine Gesamtstrafe gebildet (hier auch Verjährung,noch nicht vollstreckte Einzelstrafen etc. beachten).

Eigentlich ganz einfach...und auch wieder nicht ;)
Die Einsatzstrafe -das ist die schwerste Einzelstafe- wird erhöht, dabei muss aber die Gesamtstrafe geringer sein als die Summe der Einzelstrafen und darf 15 Jahre nicht überschreiten <- nur bei zeitigen Freiheitsstrafen!

Diese Strafmaßbildung ist mit einem Schematismus verbunden,den die Rspr jedoch ablehnt;keine Rechenformel!
Wichtig wird hier besonders §54 I 3.Bei der Gesamtstafenbildung sind die einzelnen Sraftaten und die Person des Täters zusammenfassend zu würdigen, d.h. bei der zusammenfassenden Würdigung kommt es nicht so sehr auf die Summe der Einzelstrafen, sondern auf die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung der Person des Täters und seiner Taten an. Hierbei kann die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher Zusammenhang besteht.


Zuletzt sei dann noch erwähnt,dass dieser Paragraph einem Jurastudenten im Studium nicht begegnen wird...zumindest nicht ausreichend gewürdigt wird. Strafanträge und Urteile bleiben nunmal der StA,RA und den Gerichten vorbehalten.
Also wenn schon mit §§§§ beschäftigen ,dann etwas weiter hinten im StGB und den Allgemeinen Teil nach dem 3. Titel nicht ganz so ausführlich durchackern....mit einigen Ausnahmen natürlich (Konkurrenzen etc.)


Mhm....dat muss auch reichen.Bei Unverständnis auch ruhig mal nen Kommentar zur Hand nehmen......

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"Autor"  
Nutzer: imperius
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geschrieben am: 29.01.2003    um 12:01 Uhr   
[i]boah ... Pole ... danke
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