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37 Fragen an einen Polizisten die Ihn zum Ausrasten bringen

Nutzer: *HomeBoy*
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geschrieben am: 08.01.2009    um 13:11 Uhr   
1. Wenn ein Polizist mit dir spricht, stell dich taub.

2. Frag ob du seine Waffe sehen oder anfassen darfst.

3. Wenn er nein sagt, oder warum fragt, sag ihm, dass du nur sehen wolltest ob deine größer ist.

4. Gib ihm die Hand und fasse ihn oft an.

5. Frage ihn, wo er die coole Verkleidung her hat.

6. Frage ihn, ob du dir sein Kostüm ausleihen kannst.

7. Frage nach seinem Namen und sprich ihn nur mit dem Vornamen an.

8. Tu so als ob du schwul wärst und frage nach einem Date.

9. Fang an zu weinen, wenn er nein sagt.

10. Wenn er ja sagt, melde es seinen Vorgesetzten.

11. Wenn er dich durchsuchen will und dir sagt, dass du die Beine spreizen sollst, erkläre ihm, dass du nicht an ihm interessiert bist.

12. Sage ihm,dass du auf Männer in Uniformen stehst.

13. Versuche ihn mit Süßigkeiten zu bestechen.

14. Versuche zeitgleich mit ihm 'Führerschein und Fahrzeugpapiere' zu sagen.

15. Wenn du was unterzeichnen musst popel vorher in deiner Nase und lass dir von ihm einen Stift geben.

16. Kau auf dem Stift herum.

17. Steck dir den Stift ins Ohr.

18. Falls er dir einen Kugelschreiber gibt, bau ihn unauffällig auseinander und klau die Feder.

19. Frage ihn ob er eine Tochter hat. Wenn er ja sagt erzähle ihm, dass du seinen Nachnamen irgendwoher kanntest.

20. Lass dir alles zwei mal erklären.

21. Sprich ihm alles leise nach was er sagt.

22. Rede mit dir selbst.

23. Versuche ihm dein Auto zu verkaufen.

24. Frage ob du sein Auto kaufen kannst.

25.Wenn er dich mit zur Wache nimmt frage ob du im Auto vorne sitzen darfst.

26. Wenn du darfst spiel mit der Sirene

27. Falls du hinten sitzen musst, streichel seinen Hinterkopf durch das Gitter.

28. Vergwissere dich, dass er angeschnallt ist.

29. Hole dir eine Bierdose aus dem Handschuhfach und öffne sie noch bevor er zur Tür kommt.

30. Frage ihn ob er dein Bier halten könne, bis du deinen Führerschein gefunden hast?

31. Sage ihm er solle nicht den Kofferraum überprüfen.

32. Entschuldige dich dafür, das du nicht gesehen hast das eine Kamera in den Radarkasten war.

33. Frage ihn ob er nicht einer von den Village People ist und wo seine Kollegen sind?

34. Weise ihn darauf hin, dass du sein Gehalt zahlst!

35. Frag ihn,ob er schon einmal einen Menschen erschossen hat.

36. Antwortet er mit ja, frage ihn,ob dies auch schon im Dienst vorgekommen ist

37. Verabschiede dich immer mit einem Lächeln und einem leicht süffisantem Unterton mit: Grüß mir deine Frau und meine Kinder

~Marie mein kleiner Sonnenschein, bist das beste was mir passieren konnte~
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Nutzer: Tupsy
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geschrieben am: 10.01.2009    um 17:13 Uhr   
nummer 1, 2 & 13 haben wir mal im besoffenem zustand gemacht, das war nicht so ein schönes erlebnis..
In meiner psychisch soziologischen Konstellation,
manifestiert sich die absolute Dominanz deines Individuums.
  TopZuletzt geändert am: 10.01.2009 um 17:15 Uhr von Tupsy
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Nutzer: Phoen!x
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geschrieben am: 10.01.2009    um 19:22 Uhr   
loool
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Nutzer: 1FCLOKLeipzig
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geschrieben am: 12.01.2009    um 06:34 Uhr   
Zitat von: Tupsy
nummer 1, 2 & 13 haben wir mal im besoffenem zustand gemacht, das war nicht so ein schönes erlebnis..
jajajaja der böse böse alk :-P


hehe nummer 34 zieht nicht mehr^^da grinsen die säcke nur noch und machen sich lustig das wir weniger verdienen
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Nutzer: Gaz
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geschrieben am: 12.01.2009    um 06:49 Uhr   
Ist doch scheißegal, was man ihn fragt bzw. zu ihm sagt. Sowas wie "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.. Man könnte denen die schlimmsten Ausdrücke an den Kopf werfen, die dürfen einen dafür nicht festnehmen oder so. x.x Von daher...
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Nutzer: steinwolf
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geschrieben am: 13.01.2009    um 09:13 Uhr   
Zitat von: Gaz
Ist doch scheißegal, was man ihn fragt bzw. zu ihm sagt. Sowas wie "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.. Man könnte denen die schlimmsten Ausdrücke an den Kopf werfen, .........

lacht laut...das würde ich nicht empfehlen. wenn du allerdings viel, viel geld übrig hast, oder in den ferien noch nichts vorhast, dann versuche es doch mal *gggg*

zitat aus wiki:

Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:

„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“

Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.

In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.
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Nutzer: steinwolf
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geschrieben am: 13.01.2009    um 09:18 Uhr   

mal eine kleine auswahl:

Top 10 - Geblitzt worden und rausgewunken -> “Sie Wegelagerer!” - Kostenpunkt: 450€

Top 9 - Allgemeine Verkehrskontrolle -> “Was willst Du, Du Vogel?” - Kostenpunkt 500€

Top 8 - Einmal pusten bitte -> “Bist wohl krankhaft dienstgeil, wie?” - Kostenpunkt 800€

Top 7 - Dein Auto fährt gerade mit dem Abschleppwagen um die Ecke, der Polizist steht noch an
Ort und Stelle, Du bleibst aber gefasst und sagst -> “Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu Dir sagen!” - Kostenpunkt 1600€

Top 6 - Eine Politesse heftet soeben ein Zettelchen an Dein Auto -> “Du elende Schlampe!” - Kosten 2300€

Top 5 - Es ist Sommer, Du schleckst ein köstliches Eis während zwei uniformierte Beamte an Dir vorbeiziehen. Der eine schwitzt ob der Hitze sichtbar stark und auch an der Uniform zeichnen sich bereits ein paar Flecken ab -> “Du schwitzende Bullensau solltest Dich mal im Schlamm suhlen” - Kosten 2800€

Top 2 - Nach einem Fest in der Innenstadt hast Du mit Deinen Freunden noch ein unglaubliches Stehvermögen. An einem runden Stehtisch einer bereits geschlossenen Bude werden erstmal die noch prallgefüllten Rucksäcke leergesoffen als plötlich ein Polizist hinter Dir steht und die Gruppe zur Ruhe ermahnt. Du nimmst einen ordentlichen Schluck Bier, drehst Dich kommentarlos um, hebst beide Mittelfinger und rülpst dem Beamten nach herzenslust ins Gesicht
-> 4800€ Plus 180€ für die Übernachtung in der Ausnüchterungszelle

mehr:

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Ach ja, die Preise richten sich natürlich immer nach Deinem Einkommen und persönlichen Umständen, daher sind sie nicht als Pauschalpreis zu sehen wenn man sich mal nen Spaß “gönnen” möchte. Also nicht nachmachen!
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geschrieben am: 13.01.2009    um 16:03 Uhr   
weiß nicht obs stimmt...ich habs nur gehört(wird aber sicherlich nicht stimmen)

wenn man die beamten angeblicht siezt und sagt sie arschloch, können die angeblich keene anzeige stellen weil man sie nicht persönlich angesprochen hat mit du sondern sie(nicht empfohlen zu testen da sicherlich nur gerücht)
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Nutzer: Phoen!x
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geschrieben am: 13.01.2009    um 16:30 Uhr   
und wenn man sagt "ich habe GEHÖRT das sie ein arschloch sind"?? xD

dann is es doch keine beleidigung sondern eine nachfrage?!
Seit Dezember 2010 Rauchfrei
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Nutzer: HolyShit_
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geschrieben am: 13.01.2009    um 18:29 Uhr   
mir's öde

btw.
meistens sind's ja mind. 2 Beamte bei Kontrollen, wennu da alleine bist haste schonma arschkarte & wenn nich
HALLO wir sprechen hier von Beamten, die drehn dir das Wort im Mund um & Beamte ham immer recht xD

ach und... "was ist außen grün & innen hohl" würd' ich sie auch nich grad fragen xD
auch wenn's nur schnittlauch is

bäm.
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  TopZuletzt geändert am: 13.01.2009 um 18:33 Uhr von HolyShit_
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geschrieben am: 13.01.2009    um 18:58 Uhr   
Genau, ich habe gehört das isses, und nichtmal beleidigend....aber sag das dem Beamten, das es keine war

Gruss Homie:-ü
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Nutzer: Gaz
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geschrieben am: 13.01.2009    um 19:09 Uhr   
Also ich glaube es nicht. *g* Man sieht ja genug Reportagen im Fernsehen, wo Polizisten selbst sagen, dass es sowas wie Beamtenbeleidigung nicht gibt. Möglich, dass es in Verbindung mit etwas strafbar ist, aber wenn man zu einem hingeht, ohne dass der einen vorher bemerkt hatte bzw. auf dem Kieker hatte und z.B. "Arschloch" sagt: Was soll der einem dann können? "§hgjaösdblahblah "Sie dürfen mich nicht Arschloch nennen, ich bin Beamter"?

...Naaaaaaaaaaja.
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Nutzer: HolyShit_
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geschrieben am: 13.01.2009    um 19:13 Uhr   
ich könnte dich auch anzeigen wenn du arschloch zu mir sagst

is das ganz normale recht der deutschen (die ehre des Menschen ist unantastbar)

gibts vllt. nich direkt als "Beamten"beleidigung
Is die Welt ma wieder scheisse, tun wa eben Glitzer druff.
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Nutzer: MendeMC
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geschrieben am: 14.01.2009    um 11:48 Uhr   
Zitat von: steinwolf

In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten meist Geldstrafen nach sich. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.
zwischen der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe liegt noch die
Geldstafe+Sozialstd. ....
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geschrieben am: 14.01.2009    um 13:44 Uhr   
Zitat von: HolyShit_
ich könnte dich auch anzeigen wenn du arschloch zu mir sagst
ich würde gaz schon anzeigen wenn sie mich blöd angucken würde, wegen belästigung xD
Seit Dezember 2010 Rauchfrei
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Nutzer: Gaz
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geschrieben am: 15.01.2009    um 04:09 Uhr   
Zitat von: HolyShit_
ich könnte dich auch anzeigen wenn du arschloch zu mir sagst

is das ganz normale recht der deutschen (die ehre des Menschen ist unantastbar)

gibts vllt. nich direkt als "Beamten"beleidigung
Könnt ich dich auch anzeigen, weil du mein Brötchen vom Vortag gegessen hast? xD
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Nutzer: HolyShit_
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geschrieben am: 15.01.2009    um 16:33 Uhr   
Zitat von: Gaz
Könnt ich dich auch anzeigen, weil du mein Brötchen vom Vortag gegessen hast? xD
lol... wenn du das da so ganz demonstrativ liegen lässt?! XD
Kann ich ja nix für x)
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Nutzer: Gaz
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geschrieben am: 16.01.2009    um 03:25 Uhr   
Zitat von: HolyShit_
lol... wenn du das da so ganz demonstrativ liegen lässt?! XD
Kann ich ja nix für x)
Naja eigentlich war's nichtmal meins, das hatte meine Mama aufgebacken :'D
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Nutzer: HolyShit_
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geschrieben am: 16.01.2009    um 19:35 Uhr   
Aber's war lecker <3 :D

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Nutzer: Gaz
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geschrieben am: 17.01.2009    um 00:39 Uhr   
Nää die Brownies war'n geil :D
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Nutzer: HolyShit_
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geschrieben am: 17.01.2009    um 14:46 Uhr   
Na die erst recht
aber du weißt ya schon von meiner heimlichen Liebe zu deinen Brownies
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