"Autor" |
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geschrieben am: 26.12.2005 um 21:48 Uhr
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Die Grenze zwischen lebenswert und unlebenswert zu ziehen hat weniger etwas damit zu tun das man gott spielt,sondern vielmehr damit das man verantwortung übernimmt.
Einer muss die Grenze ziehen und dann dafür gerade stehen.Und wenn das heißt ,unliebsame entscheidungen zu treffen wie z.B. ein behindertes Kind abzutreiben,einem menschen der künstlich am leben gehalten wird die maschinen abzustellen oder ein behindertes kind in ein pflegeheim zu geben dann ist das nun mal so.die person die die entscheidung getroffen hat muss ihr leben lang damit leben.
Punkt |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.12.2005 um 19:06 Uhr
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So lange bei Behinderung wirklich von einer Behinderung die Rede ist und von unperfekt möchte ich mich gerne auch zum Thema äußern.
Wie bereits erwähnt wurde, kann man ja heutzutage vorher untersuchen lassen, ob das Kind behindert ist oder nicht. Ich für meinen Fall wäre in diesem Punkt klar für eine Abtreibung. Man tut weder dem Kind noch der Familie was Gutes. (sofern das Kind nicht eine solche Behinderung haben sollte, die ihm verbietet überhaupt mitzukriegen, dass es behindert ist) |
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