Auf den Beitrag: (ID: 953623) sind "65" Antworten eingegangen (Gelesen: 1899 Mal).
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Nutzer: Gast_Sparky
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:24 Uhr   
Nänänää..der mailste zurück aber mir nit das merk ich mir!!!
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Nutzer: Black-Eagle
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:25 Uhr   
[i]wieso ich hab dir geschrieben
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"Autor"  
Nutzer: animail
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:26 Uhr   
(zitat)Nänänää..der mailste zurück aber mir nit das merk ich mir!!! (/zitat)

[i][schwarz]ui sparkiele dich gibts ja au noch
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"Autor"  
Nutzer: Gast_Sparky
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:27 Uhr   
aber du hast gesagt das du nochma zu7rück schreibst aber das en bisschen dauern würde...das ist jetzt schon ein ganzer tag her.. pah!
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"Autor"  
Nutzer: Black-Eagle
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:27 Uhr   
[i]außerdem wusstest du ja warum ich die letzte nich zurück geschrieben habe
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"Autor"  
Nutzer: Gast_Sparky
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:28 Uhr   
jaja gibbet mich noch, ich sterb doch nit so schnell
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"Autor"  
Nutzer: Gast_Sparky
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geschrieben am: 01.04.2002    um 22:29 Uhr   
hmpf aber trotzdem....ja....hm... ach egal
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"Autor"  
Nutzer: FLuFFi
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geschrieben am: 01.04.2002    um 23:40 Uhr   
(zitat)[i]du bist süss nee ey bin 14 und außerdem is das bei Mädchen so das gesetzt schützt sie vor sex unter 14. mit 14 dürfen sie mit erlaubniss der eltern () Geschlechtsverkehr haben naja und bei Jungen is das ganz anders pass mal im Sexualkunde unterricht auf junge(/zitat)
[i][schwarz]Du hättest da allerdings auch mal genauer zuhören sollen, denn das Gesetz schreibt vor das Jugendliche im Alter von 14 Jahren nur Geschlechtsverker haben dürfen, wenn sie eine [b]schriftliche[/b], wohlgemerkt schriftliche Bescheinigung der Eltern
Und dieses gilt für Männlein und Weiblein
Den Jugendlichen über 14 Jahren ist es freigestellt

Was mit denen unter 12 Jahren ist brauch ich wohl nicht zu erläutern


MfG Benni
Geändert am 01.04.2002 um 23:40 Uhr von fluffi
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"Autor"  
Nutzer: Dark-Girl
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geschrieben am: 01.04.2002    um 23:43 Uhr   
[i][schwarz]..ich stell mir das grad vor
"Mami darf ich mit einem jungen schlafen?"
"aber sicher komm ich unterschreib dir ein Zettel"
..
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"Autor"  
Nutzer: animail
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geschrieben am: 01.04.2002    um 23:46 Uhr   
(zitat)[i][schwarz]..ich stell mir das grad vor
"Mami darf ich mit einem jungen schlafen?"
"aber sicher komm ich unterschreib dir ein Zettel"
..(/zitat)

lölwech
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"Autor"  
Nutzer: FLuFFi
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geschrieben am: 01.04.2002    um 23:48 Uhr   
[i][schwarz]Braucht ihr gar nicht drüber zu lachen, es ist nämlich so

So long, benni
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"Autor"  
Nutzer: Dark-Girl
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geschrieben am: 01.04.2002    um 23:50 Uhr   
[i][schwarz]..ich würd doch nie meine eltern fragen..
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Nutzer: White_Shadow
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geschrieben am: 02.04.2002    um 00:00 Uhr   
[i][/rot][schwarz]daggi...bist ja immer noch da
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"Autor"  
Nutzer: Dark-Girl
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geschrieben am: 02.04.2002    um 00:08 Uhr   
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"Autor"  
Nutzer: FLuFFi
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geschrieben am: 02.04.2002    um 03:49 Uhr   
(zitat)[i][schwarz]..ich würd doch nie meine eltern fragen..(/zitat)
[i][schwarz]Da du älter als 14 bist, brauchste es auch nicht mehr


HDL Benni
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"Autor"  
Nutzer: -MadAngel-
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geschrieben am: 02.04.2002    um 04:10 Uhr   
(zitat)(zitat)[i]du bist süss nee ey bin 14 und außerdem is das bei Mädchen so das gesetzt schützt sie vor sex unter 14. mit 14 dürfen sie mit erlaubniss der eltern () Geschlechtsverkehr haben naja und bei Jungen is das ganz anders pass mal im Sexualkunde unterricht auf junge(/zitat)
[i][schwarz]Du hättest da allerdings auch mal genauer zuhören sollen, denn das Gesetz schreibt vor das Jugendliche im Alter von 14 Jahren nur Geschlechtsverker haben dürfen, wenn sie eine [b]schriftliche[/b], wohlgemerkt schriftliche Bescheinigung der Eltern
Und dieses gilt für Männlein und Weiblein
Den Jugendlichen über 14 Jahren ist es freigestellt

Was mit denen unter 12 Jahren ist brauch ich wohl nicht zu erläutern


MfG Benni(/zitat)

[blau]Ihr liegt alle beide falsch

Unter 14 Jahren ist Geschlechtsverkehr durch das Gesetz generell verboten und strafbar (d.h. die Eltern werden als Sorgeberechtigten vom Staat angeklagt, weil sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind)

Ab 14 Jahren nur mit Erlaubnis der Eltern
Ab 16 Jahren braucht man keine Erlaubnis mehr

Allerdings darf der Partner (in den letzen beiden Fällen) nich älter als 17 sein sonst macht er sich strafbar
Und eine schriftlich Erlaubniss der Eltern ist nicht nötig[/blau]

[rot]Ausserdem haben diese Gesetze nichts mit Mädchen oder Jungen zu tun sie sollen beide vor sexuellem Missbrauch schützen[/rot]

[blau]-Mad-
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"Autor"  
Nutzer: chasey
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geschrieben am: 02.04.2002    um 08:09 Uhr   
denn ma viel spaß un good popping
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"Autor"  
Nutzer: Black-Eagle
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geschrieben am: 02.04.2002    um 15:01 Uhr   
(zitat)(zitat)(zitat)[i]du bist süss nee ey bin 14 und außerdem is das bei Mädchen so das gesetzt schützt sie vor sex unter 14. mit 14 dürfen sie mit erlaubniss der eltern () Geschlechtsverkehr haben naja und bei Jungen is das ganz anders pass mal im Sexualkunde unterricht auf junge(/zitat)
[i][schwarz]Du hättest da allerdings auch mal genauer zuhören sollen, denn das Gesetz schreibt vor das Jugendliche im Alter von 14 Jahren nur Geschlechtsverker haben dürfen, wenn sie eine [b]schriftliche[/b], wohlgemerkt schriftliche Bescheinigung der Eltern
Und dieses gilt für Männlein und Weiblein
Den Jugendlichen über 14 Jahren ist es freigestellt

Was mit denen unter 12 Jahren ist brauch ich wohl nicht zu erläutern


MfG Benni(/zitat)

[blau]Ihr liegt alle beide falsch

Unter 14 Jahren ist Geschlechtsverkehr durch das Gesetz generell verboten und strafbar (d.h. die Eltern werden als Sorgeberechtigten vom Staat angeklagt, weil sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind)

Ab 14 Jahren nur mit Erlaubnis der Eltern
Ab 16 Jahren braucht man keine Erlaubnis mehr

Allerdings darf der Partner (in den letzen beiden Fällen) nich älter als 17 sein sonst macht er sich strafbar
Und eine schriftlich Erlaubniss der Eltern ist nicht nötig[/blau]

[rot]Ausserdem haben diese Gesetze nichts mit Mädchen oder Jungen zu tun sie sollen beide vor sexuellem Missbrauch schützen[/rot]

[blau]-Mad-(/zitat)

[schwarz]och is doch sowieso scheiß egal wer es will hällt sich sowieso nich dran
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"Autor"  
Nutzer: -MOrpHeuS-
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geschrieben am: 02.04.2002    um 16:14 Uhr   
...

Ich würde dazu sagen...
die reinste Lachnummer ...

M0rpH
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"Autor"  
Nutzer: littleDMXGirl
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geschrieben am: 02.04.2002    um 17:43 Uhr   
(zitat)[i]du bist süss nee ey bin 14 und außerdem is das bei Mädchen so das gesetzt schützt sie vor sex unter 14. mit 14 dürfen sie mit erlaubniss der eltern () Geschlechtsverkehr haben naja und bei Jungen is das ganz anders pass mal im Sexualkunde unterricht auf junge(/zitat)

wat bis du denn für schwanz hör mal auf so nen schnuff zu labern FÜR BEIDE GILT DAS....ist Gesetz!!!
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