"Autor" |
BGB |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:23 Uhr
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soso... und das soll ein einfacher bürger verstehen...
hätten die das net n bisschen weniger umständlich schreiben können?? oder wärs dann net mehr unsere politik gewesen??
im BGB steht:
Wer Geldscheine fälscht oder nachmacht, oder nachgemachte oder gefälschte
Scheine sich eigenmächtig oder uneigenmächtig verschafft, oder nachgemachte
oder gefälschte Scheine in Umlauf bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe
nicht unter drei Jahren bestraft. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:36 Uhr
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(zitat)soso... und das soll ein einfacher bürger verstehen...
hätten die das net n bisschen weniger umständlich schreiben können?? oder wärs dann net mehr unsere politik gewesen??
im BGB steht:
Wer Geldscheine fälscht oder nachmacht, oder nachgemachte oder gefälschte
Scheine sich eigenmächtig oder uneigenmächtig verschafft, oder nachgemachte
oder gefälschte Scheine in Umlauf bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe
nicht unter drei Jahren bestraft. (/zitat)
[i][rot]hä...un was verstehst du da jetzt nit?
tresen |
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"Autor" |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:37 Uhr
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[i][schwarz]..... ich versteh nix mehr, was verstehst du denn an diesem simplen Paragraphen nicht ???? .... ist doch selbstverständlich & ist doch alles normal zu verstehen , also ich versteh alles .... also wenn du z.B. mit einer Druckmaschine Euroscheine fälschst o. nachmachst, hast du nicht mit weniger als 3 Jahren zu rechnen .... wenn du nachgemachte o. gefälschte Scheine besitzt, kann das schon zur Strafe führen (> 3 Jahren)
...... wenn du von einer Zweitperson nachgemachte o. gefälschte Scheine in den Umlauf bringst, d.h. damit shoppen gehen & bezahlen, wird auch mit nicht weniger als 3 Jahren bestraft ....
cya euer Nim |
Dove non c'e amore e perdono la strada diventa chiusa. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:38 Uhr
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"Autor" |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:46 Uhr
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(zitat)das ist einfach zu erklären...
[rot]
die Gesetzte [b]müssen[/b] so formuliert sein, dass egal was ein Jurist oder ein "normaler" Bürger anstellt den Inhalt nich verdrehen oder anders interpretieren kann als er da steht und als wie er gedacht war [/rot]
hoffe ich habe Dir geholfen... wenn du einen § nicht verstehst, poste ihn mal oder hinterlasss Post, ich übersetz ihn dir gerne wenn ich es kann ... (auch wenn ich mehr mit KAG, BauGB, GemO und GemHVO zu tun hab als mim BGB )
Bis dann
Beamten-imp
(/zitat)
[i][schwarz] ..... BGB = Bürgerliches Gesetzbuch, KAG = kommunales Abgabengesetz, BauGb = Baugesetzbuch, GemO = Gemeindeordnung, GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung ... ich weiss, dass du es weisst Imp , aber nachher fragen wieder alle blöd ....
cya euer Nim Geändert am 29.07.2002 um 23:47 Uhr von -Nimbus- Geändert am 29.07.2002 um 23:56 Uhr von -Nimbus- |
Dove non c'e amore e perdono la strada diventa chiusa. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:54 Uhr
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nur um es dann ganz korrekt darzustellen:
[b]KAG = Kommunales Abgabengesetz[/b]
... sonst fragen da auch noch annere weil die Buchstaben nich hinkommen |
Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 29.07.2002 um 23:56 Uhr
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versteh ihn schon, nur find ich-auch wenn es so sein musss- dass das doch n bisschen doof formuliert is... aber negut, sei es drum... |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 09:15 Uhr
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Black, es gibt aber au ein BGB mit Erläuterungen |
Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 10:45 Uhr
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Sollte mir jemand einen gefälschten Geldschein andrehen, muss ich den aus der eigenen Tasche ersetzen!
Das bedeutet genauer: Ich muss die Polizei verständigen, denen den Schein geben, sie über den Überbringer informieren, wenn ich kann. Und das Geld ersetzen!
Ich könnts mir ja theoretisch einfach machen:
Ich dreh den Schein wie eine heisse Kartoffel einfach dem nächsten Kunden an.
Das ist aber strafbar!
Das kommt aus dem Gesetzestext raus: "oder nachgemachte
oder gefälschte Scheine in Umlauf bringt"
Sonst könnt ich mich ja rausreden: Ich hab den Schein ja nicht gefälscht, kann ja nix dafür.
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 11:44 Uhr
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[i]so mal jetzt ne ganz dumme theorie
was passiert wenn z.B ein 10jähriges kind nen gefälschten schein bekommt und ihn dann im supermarkt verbraucht und dort bemerkt die kassiererin das es ein gefälschter ist...
was passiert dann ich mein woher soll ein 10jähriges kind wissen wie ein gefälschter schein aussieht
gehört eigentlich nich zum thema aber würd mich nun mal einfach interessiern.. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 11:52 Uhr
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(zitat)[i]so mal jetzt ne ganz dumme theorie
was passiert wenn z.B ein 10jähriges kind nen gefälschten schein bekommt und ihn dann im supermarkt verbraucht und dort bemerkt die kassiererin das es ein gefälschter ist...
was passiert dann ich mein woher soll ein 10jähriges kind wissen wie ein gefälschter schein aussieht
gehört eigentlich nich zum thema aber würd mich nun mal einfach interessiern..(/zitat)
Das ist das tolle am Juristendeutsch es ist eigentlich so klar,
Mit Falsch-Geld zahlen ist +nicht+ in Umlauf bringen.
In Umlaufbingen heisst vorher wissen , dass es Falschgeld ist . Erst wenn das Kind erkennt macht es sichstrafbar |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 11:58 Uhr
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 14:00 Uhr
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 15:42 Uhr
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zurechnungsfähig ist er ab 7 |
Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite. |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 15:50 Uhr
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(zitat)(zitat)(zitat)[i]so mal jetzt ne ganz dumme theorie
was passiert wenn z.B ein 10jähriges kind nen gefälschten schein bekommt und ihn dann im supermarkt verbraucht und dort bemerkt die kassiererin das es ein gefälschter ist...
was passiert dann ich mein woher soll ein 10jähriges kind wissen wie ein gefälschter schein aussieht
gehört eigentlich nich zum thema aber würd mich nun mal einfach interessiern..(/zitat)
Das ist das tolle am Juristendeutsch es ist eigentlich so klar,
Mit Falsch-Geld zahlen ist +nicht+ in Umlauf bringen.
In Umlaufbingen heisst vorher wissen , dass es Falschgeld ist . Erst wenn das Kind erkennt macht es sichstrafbar(/zitat)
[schwarz].... die Eltern haften auf jeden Fall, außerdem ist das Kind noch nicht zurechnungfsfähig ..... also noch nicht strafmündig ...
cya euer Nim(/zitat)
und wenn e[b]s[/b] das geld gar nich von den eltern bekommen hat Geändert am 31.07.2002 um 11:18 Uhr von Matrixgirl18 |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 16:43 Uhr
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[i]hui....ne juristische Diskussion wird hier angezettelt.....
...da freut sich der PoleCat aber
So,erstmal ist zu erwähnen,dass die Zurechnungsfähigkeit hier gar nicht relevant ist.Die gilt nämlich für das Zivilrecht.
Geld- und Wertzeichenfälschung ist in den §§ 146 ff. unter Strafe gestellt.
Der Beschuldigte muss also strafrechtich Verantwortlich (strafmündig sein).Das ist nach Umkehrschluss von § 19 StGB eine Person,die zur Tatzeit das 14. Lebensjahr vollendet hat.
(JGG und ErwachsenenstrafR ist im moment unerheblich)
Also nicht Zurechnungsfähigkeit und Strafmündigkeit vermischen!!! @-nim-
Für den Rest siehe beitrag von Husche.....da het er Recht....der Vorastz ist beim Handeln entscheident.
......und weiter geht die Diskussion ...
Geändert am 30.07.2002 um 16:46 Uhr von PoleCat |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 18:20 Uhr
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 18:29 Uhr
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[i]hmmm....Eltern haften für ihre Kinder gilt wohl...auch wenn sie nicht dabei waren.
Denn "eine strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Verletzung der Aufsichtspflicht besteht nur bei Strafbarkeit wegen Teilnahme an der Straftat des [b]zu Beaufsichtigenden[/b].
Wat der StA mit der Sache macht ist dann die andere Sache.
Aber.....nichts ist unmöglich..... |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 18:43 Uhr
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[i]un wie soll das Kind bzw die eltern beweisen das se nicht wussten das das falschgeld is?
mummy |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 19:01 Uhr
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[müssen sie ja nicht beweisen....sonder der StA muss beweisen,dass sie es wussten |
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"Autor" |
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geschrieben am: 30.07.2002 um 22:32 Uhr
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